In Frankreich ist es neu, in Belgien und Portugal nicht mehr: Strafbarkeit der öffentlichen sexuellen Belästigung von Frauen. Das Wort „anmachen“ in seinem Mehrfachsinn beschreibt das Phänomen exakt: Durch unerwünschtes distanzloses Verhalten wird jemand nämlich nicht nur verdinglicht – als einer „verfügbare“ Sache definiert – sondern auch entwürdigt, gestresst und energetisch beschmutzt. Mit Flirten – Oe24-TV titelt am 06.08. „Wird Flirten auf der Straße jetzt verboten?“ – hat das nichts zu tun!
Flirten ist ein gegenseitiges freiwilliges Spiel auf gleicher Wellenlänge und meist auf „kindlichem“ Niveau. Weiterlesen