Von dem Psychoanalytiker Sándor Ferenczi (1863–1933) gibt es einen verschriftlichten Vortrag „Sprachverwirrung zwischen dem Erwachsenen und dem Kind“, in dem er sexuelle Übergriffe so erklärt, dass kleine Kinder in der Sprache der Zärtlichkeit „sprächen“, wenn sie einen geliebten Erwachsenen beispielsweise umarmen oder küssen, aber manche Erwachsene darauf in der Sprache der Leidenschaft und damit unangemessen, grenzüberschreitend und damit letztlich gewalttätig antworteten.

Man kann nunmehr die Frage stellen: Aus welchen Motiven nehmen sich Erwachsene (oder Mächtigere) diese Freiheit oder besser Frechheit heraus? Weil sie unwissend sind, dass sie damit gesundheitsschädlich wirken? Weil sie es so gewohnt sind – vielleicht aus eigenem Erleben anderen das antun was ihnen angetan (und verharmlost) wurde? Weil sie Grenzen austesten wollen? Weil sie glauben, dass sie sich alles erlauben können – und Kinder (oder Schwächere) alles erdulden müssen? Oder weil ihnen andere „wurscht“ sind? Oder weil sie einfach nicht denken wollen? Oder … Motive gibt es viele, welche im konkreten Fall bestimmend sind, kann man nur in der eigenen Reaktion erspüren oder in gezielter Beobachtung erahnen – denn „zugeben“ und sich entschuldigen setzt ja Selbstreflexion und Bekennermut voraus.

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Da sah ich unlängst im Fernsehen einen Bericht über Trainings zum Überleben bei langandauernden Stromausfällen oder anderen Situationen, in denen die Errungenschaften der Zivilisation plötzlich weggefallen sind. Dabei kam ein offensichtlich aus Deutschland stammender Trainer zu Wort, der die männlichen Teilnehmer an seinem Überlebenskurs mit Namen ansprach – die einzige Frau hingegen mit „Mäuschen“. Vermutlich wollte er „nett“ sein … oder der Frau vermitteln, dass sie in diesem Herrenklub nichts verloren hat.

Kosenamen haben immer tiefere Bedeutung. Ich erinnere mich etwa an einen Bekannten, der alle seine Geliebten mit „Chérie“ (zu deutsch: Liebling) ansprach – sicherheitshalber. Ich nehme an, dass er auch seine Ehefrau so nannte – so konnte er sich auch nicht im Schlaf enttarnen. Bei Tiernamen hingegen wird es meist peinlich: Sie schreiben Eigenschaften und damit Bewertungen zu. In meinem Buch „Madonna UND Hure“ (aus 1997 und längst vergriffen) habe ich aufgezeigt, dass Männer, wenn sie über Frauen sprechen, diejenigen, die sie als „Jagdbeute“ attraktiv finden, mit Namen von Wildtieren oder zumindest dem „epitheton ornans“ („schmückendem Beiwort“) „wild“ kennzeichnen, die uninteressanten hingegen mit denen von Haustieren.

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In meinem Buch „Heilkraft Humor“ habe ich versucht, die wesentlichen verschiedenen „Äußerungen“, die als witzig verteidigt werden, zu differenzieren, und dazu in Erinnerung gerufen: Schon Sigmund Freud hat in seiner diesbezüglichen Abhandlung Witze als tendenziöse von nicht tendenziösen unterschieden. Erstere wollen beschädigen, verletzen, vielleicht sogar sozial vernichten – letztere hingen sind „nur“ lustig ohne tiefere Bedeutung, oft sogar albern (wie beispielsweise die seinerzeitigen Häschen-Witze).

Schwierig wird es bei Satire. In meinem Buch habe ich auf Böhmermanns Erdogan-Lied Bezug genommen, das ich extrem geschmacklos gefunden habe. Ebenso finde ich die Aufforderung „Tötet Baby-Hitler“, nämlich Sebastian Kurz, extrem degoutant. (Und die Verteidigung, das wäre klarerweise keine Hetze, weil Mord ja verboten sei, erweist sich als Beleidigung für die Intelligenz des Publikums, das ja tagtäglich von Morden liest und hört.)

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Die ehemalige Nationalratsabgeordnete der Grünen Sigi Maurer ist also (nicht rechtskräftig) wegen Verleumdung verurteilt worden, weil sie den Wahrheitsbeweis nicht antreten konnte, dass ihr Kläger der Urheber des kotz-ordinären Mails war (siehe mein „Brief gegen Gewalt“ Nr. 37 vom 10. Juni 2018), das sie über Facebook veröffentlicht hatte – denn Facebook gilt als Medium (Öffentlichkeit!), daher wird Medienrecht angewendet.

Als ich 1991 von Ernest Borneman wegen übler Nachrede, Kreditschädigung etc. geklagt worden war, wurde ich in allen Instanzen freigesprochen – in der ersten sogar durch den, wie es hieß, der FPÖ nahestehenden Medienrichter Ernest Maurer (welche Namenszufälle!);  er hatte mir zugestanden, in dem inkriminierten Interview mit der Kulturkritikerin Sabine Perthold als politisch engagierte Frauen- und Kinderrechtlerin gesprochen zu haben und zitierte dazu ein früheres analoges Urteil, das für Peter Michael Lingens mit eben solcher Politberufung positiv ausgegangen war. Ich hatte Borneman als „senil“ bezeichnet – und konnte diese Diagnose zwar theoretisch begründen aber mangels neurologischer Untersuchung nicht praktisch durch den gesetzlich geforderten „Wahrheitsbeweis“ fundieren. Ich denke, diese Argumentation wäre auch bei Sigi Maurer wohlangebracht.

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Vor Jahren saß ich auf einer Schiffsfahrt notgedrungen eng Rücken an Rücken mit einem Mann. Plötzlich tippte mich die links neben ihm sitzende Frau (wesentlich jünger als ich) an und sagte, „Bitte rücken Sie mit Ihrem Sessel zurück – Sie bedrängen meinen Mann!“ Ich antwortete mit der Frage: „Kann Ihr Mann nicht für sich selbst sprechen?“ Daraufhin dreht sich der Mann um – ein bekannter ORF-Korrespondent, der mich vor Jahren sogar einmal interviewt hatte – und entschuldigte sich für die „Fürsorglichkeit“ seiner Gattin.

Daran musste ich denken, als ich das Posting gegen angebliches „Kern-Bashing“ las, mit denen Eveline Steigenberger-Kern ihren Mann muttergleich „befürsorgte“: „Christian Kern-Bashing scheint der neue ö. Volkssport zu sein. Ich bleibe dennoch beim Laufen und Schifahren.“ (https://krone.at/1781560). Sie bleibt dennoch? Hat das etwa irgendjemand von ihr verlangt? Denn andersrum und tiefenpsychologisch gedeutet, drängt sich die Frage auf: Was verursacht bei Frau Steigenberger-Kern die Idee, ihren Ehemann auch „öffentlich beschimpfen“ (so die Übersetzung des Anglizismus laut wikipedia) zu sollen? Hätte sie vielleicht insgeheim Anlass dazu? Etwa weil er ihr zu wenig „ausdauernd“ (auf „laufen“ bezogen ) „sportlich“ kämpferisch (aufs „schifahren“ bezogen) ist? Oder weiß sie nur nicht den Unterschied zwischen Kritik und Schimpf (oder will ihn nicht wissen)?

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„Sollen Menschen, die sich in Umweltverfahren engagieren, zwangsweise vor den Behörden ,geoutet‘ werden?“, fragt Andreas Koller in den Salzburger Nachrichten vom 5. Oktober 2018 (Seite 2), nachdem bekannt wurde,  dass künftig Umweltorganisationen nur mehr Parteien- und Beteiligtenstellung in Umweltsverträglichkeitsprüfungsverfahren besitzen sollen, wenn sie über 100 Mitglieder haben, und außerdem deren Namen und Adressen offengelegt werden sollen. Dass dies den neuen Datenschutzrichtlinien widerspricht, werden wohl alle erkannt haben, die personenbezogene Daten „verwalten“ (d. h. in ein geordnetes System gebracht haben). Dagegen protestiert haben bereits Berufenere als ich.

Was mich daran stört – und worin ich eine Form von struktureller Gewalt erblicke – ist die Vorschreibung einer Quantität von Mitgliedern. Das bedeutet nämlich im Umkehrschluss, dass einer Organisation, die aus einer Minderzahl von Experten, sagen wir etwa fünf Biologen, gebildet wurde, die Mitsprache schlicht verweigert wird, hingegen eine Hundertschaft von Bergsteigern die Kompetenz zugesprochen wird (wobei in dieser vermutlich auch nur fünf Experten das fachlich fundierte Sagen hätten – nur „Meinungen“ haben viele, wie dieses Wort ja schon vom Ursprung her aufdeckt).

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