Kommenden Sonntag wird in Niederösterreich ein neuer Landtag gewählt und daher habe ich mir die Biographien der Spitzenkandidat:innen auf Wikipedia angesehen, besonders die der beiden Herren, die Landeshauptmann werden wollen. Zu Franz Schnabl sage ich nichts, da bin ich aus persönlichen Negativerfahrungen befangen. Aber wäre Mag. Karin Renner 2017 zur niederösterreichischen SPÖ-Vorsitzenden gewählt worden, wäre ich nicht aus „meiner“ Partei – 10 Tage vor meinem 50jährigen Mitgliedschaftsjubiläum – ausgetreten.

Seit Jahren bewerte ich den beobachtbaren Permanentwahlkampf der persönlichen Diffamierungen als gewalttätig und gesundheitsschädlich, auch wenn ich ihn als Versuch verstehen kann, die mangelnden Konzepte zur Lösung der umfassenden ökonomischen wie auch sozialen Probleme durch aggressive Öffentlichkeitsarbeit zu kompensieren. Ich war 15 Jahre Mandatarin meiner Partei (und 1994 nach dem Rücktritt von Michael Ausserwinkler sogar telefonisch als Gesundheitsministerin angefragt, und habe sofort abgelehnt, weil ich mich nicht untergriffiger Kritik aussetzen wollte – ich helfe lieber anderen bei der Abwehr) und unser Stil damals war so etwas nicht, der war eher „heiter“ (vor allem dank dem damaligen Vorsitzenden der Wiener Jungen Generation, dem späteren auch in diesem Amte humorvollen Finanzminister Rudi Edlinger).

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Die Bundesregierung hat sich laut Kronenzeitung geeinigt, die Strafdrohungen für den Besitz von Darstellungen sexueller Gewalt an Minderjährigen (§ 207a stellt auf Minderjährige, d. h. unter 18 Jahren ab!) auf 5 Jahre Haft zu erhöhen (Fall Teichtmeister – Regierung einig: Härtere Strafen für Kinderpornos | krone.at).

Ich empfinde das als reinen Populismus – oder Unwissenheit. Die derzeitigen Strafmöglichkeiten sind wohlüberlegt und treffsicher – vor allem, weil sie auf Bewusstseinsbildung und Rehabilitation zielen.

Wie ich in meinem Buch „Das Schweigen der Hirten“ (edition roesner 2022) ausführlich unter dem Kriterium erwartbarer Therapie-Erfolge dargelegt habe, unterscheide ich bei Pädophilen (als einer Untergruppe der einschlägig Straffälligen – die anderen heißen bei mir Pädosexuelle, die geschlechtliche Handlungen anstreben, und Pädokriminelle, die nur finanzielle Interessen haben, freiwillige oder erzwungene Vermischungen dieser Gruppen müssen gesondert diagnostiziert werden) zwischen Unaufgeklärten, Verbitterten und Sadisten.

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Vergangene Woche beherrschte die Nachricht, dass sich ein hochangesehener Schauspieler wegen § 207a Strafgesetzbuch (Besitz von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern) vor Gericht werde verantworten müssen, die Medien.

Da ich diejenige bin, die als erste diese Strafbarkeit gefordert hat (nachzulesen in meinem Buch „Tabuthema kindlicher Erotik“, LIT Verlag, Berlin Münster Wien 2015) war ich als ehemalige Professorin für Sexualtherapie zu mehreren Interviews herausgefordert, schrieb auch einen Beitrag für DIE FURCHE und verfasse jetzt noch einen Beitrag für ein wissenschaftliches Fach-Magazin. Das nimmt unvorhergesehen Zeit in Anspruch – vor allem zum Nachdenken über die „Ethik des Kommentars“. Ich will nicht kommentieren – ich will mich nicht zu einer emotionalen Vorverurteilung verlocken lassen. Gewichten, werten und Urteil sprechen ist Aufgabe des Gerichts und dort soll dies auch bleiben. Die Volksbeteiligung an der Rechtsprechung ist erst ab Verbrechen vorgesehen. Die in § 207a inkriminierten Verhaltensweisen sind Vergehen – und das sollen sie auch bleiben. Durch Strafen lernt man nämlich nichts.

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„Falsches Lächeln wird trotz Maske erkannt“ war ein Bericht in den Salzburger Nachrichten (12.01.2023, S. 18) übergetitelt, und darin ging es darum, anhand von Videosequenzen mimischer Gefühlsdarstellungen durch ein Schauspielerpaar mal mit, mal ohne Gesichtsmaske herauszufinden, welche Emotionen von den Studienteilnehmer:innen erkannt werden konnten. Falsches Lächeln und Angst wurden richtig erkannt, ehrliches Lächeln, Ärger, Trauer und Ekel hingegen schlechter.

Das hat mich nicht gewundert – üblicherweise „schaut“ man bei solchen Fragestellungen und versucht kognitiv – also auf die Art, wie man in der Schule zu denken angeleitet wird – zu deuten. Denkt man aber „ganzheitlich“ wie z. B. in den tiefenpsychologischen Psychotherapien, also gleichzeitig auch körper-, gefühls- und intuitiv-wahrnehmend, „spürt“ man die Energie (z. B. Kampf- oder Verteidigungsenergie) der jeweiligen Person; dies authentisch wiederzugeben bedarf dann großer Schauspielkunst. (Der emeritierte Professor für Theoretische Physik der Universität Wien, Herbert Pietschmann, hat dies – was in den körperpsychotherapeutischen Schulen schon seit 100 Jahren gelehrt wird und in östlichen Kampftechniken viel länger – in seinem Buch „Energie“ entschlüsselt.)

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Ein neues Wort ist entstanden. (Achtung Triggerwarnung: Es folgt Satire!)

Das neue Wort entstammt der Familie der Kleber, Vater: der Sesselkleber (mag nicht teilen, daher auch niemand nachrücken oder gar überholen lassen), Mutter: die falsche-Wimpern-Kleberin (will mehr Aufmerksamkeit, bevorzugt filmisch festgehalten), Großeltern (in der NS-Zeit sozialisiert, daher nicht gegendert): die Watschenkleber mit „Ich kleb dir gleich eine!“

Es bleibt der geschätzten Leserschaft benommen, die jeweiligen Gene zu orten – ich erkenne alle in den derzeitigen Straßenklebereien (vgl. „Kleben und nicht kleben lassen“, Salzburger Nachrichten, 10.01.2023, S. 3).

Meine Trigger dazu sind meine Erinnerungen an die frühen 1970er Jahre, als wir – das „Aktionskomitee zur Abschaffung des §144 Strafgesetz“, initiiert von der späteren Generalsekretärin der Sozialistischen Internationale und Abgeordneten in Bundesrat wie auch Nationalrat, Irmtraut, damals Gössler (geb. Marsch), heute Karlsson (und erfolgreiche Krimiautorin!) und der späteren Universitätsprofessorin Eva Kreisky (geb. Zgraja) – sowohl zuerst in der Partei, dann in der Regierung durchsetzen mussten, dass die Strafdrohung aufgehoben wurde, die vielfache Mütter, die kein viertes, fünftes oder weiteres Kind in die Welt setzen wollten, wegen Schwangerschaftsabbruch ins Gefängnis brachte (sofern sie nicht auf versteckten Küchentischen verbluteten).

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Da lese ich doch in der Kronenzeitung, die zwei einstigen Hauptdarsteller:innen in Franco Zefirellis berühmter Verfilmung von Shakespeares „Romeo und Julia“ – damals (1968) 15 und 16 Jahre alt (Missbrauchsvorwürfe – Millionen wegen Nacktszene: Stiftung wehrt sich | krone.at) – fühlten sich nunmehr rückblickend „missbraucht“ und forderten extrem hohe Gelsummen als „Entschädigung“.

Der Titel eines meiner Lieblingsbücher von dem Jungianischen Psychoanalytiker Sheldon B. Kopp fällt mir ein: „Kopfunter hängend sehe ich alles anders“. Darin heißt es: „Die Umstände ändern sich, doch die Grundmuster zwischenmenschlicher Beziehungen wiederholen sich endlos.“

Eines dieser Grundmuster besteht darin, mit dem umfangreicheren Wissen eines Erwachsenen die eigene Kindheit kritisch zu bewerten – oder „blind“ zu verteidigen, z. B. mit dem von Menschen, die als Kinder viele Schläge einstecken mussten, oft zu hörenden Satz „Meine Kindheit war hart, aber gerecht“, so wie es ihnen eben eingeredet wurde: „Es ging nicht anders – du warst anders nicht zu bändigen“ etc. etc. „Anders“ war eben im Denken vieler Eltern einfach nicht vorgesehen.

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Da lese ich doch gerade auf Facebook einen Beitrag aus dem SPÖ-Parlamentsklub:

Wolfgang Sobotka benannte im wiedereröffneten Parlament einen Gang nach dem neoliberalen Ökonomen Friedrich August von Hayek. Konservative und Liberale berufen sich gerne auf seine Theorien. Doch die Ideen des umstrittenen Ökonomen haben sich historisch nicht bewährt. Auch Hayeks Menschenbild ist problematisch: Er ordnete alles dem Nutzen der Wirtschaft unter und unterstützte die Militärdiktatur in Chile.

Und weil mir in diesem zitierten Beitrag die Information fehlte, dass der Österreicher Hayek 1974 den Wirtschaftsnobelpreis bekam, suchte ich sofort den gesamten Artikel im Internet: Sobotka benennt Gang im Parlament nach Militärdiktatur-Unterstützer Hayek (kontrast.at).

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