Meine Gegenforderung: Beihilfe zum Überleben!
Nun haben sich also die derzeitigen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs festgelegt: Das Verbot der Hilfe zum Selbstmord sei verfassungswidrig und werde per 31. Dezember 2021 aufgehoben (wörtlich zitiert nach Kurier, 12.12.2020, Seite 19). Ich fände die Formulierung „Die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord ist verfassungswidrig“ besser. Denn die Gegenteile zu Verbot sind Erlaubnis oder gar Gebot […]