Halt! Gewalt!

Auch ich war früher – als ich noch Kommunalpolitikerin, Mandatarin und Landtagskandidatin einer politischen Partei in Wien Favoriten (das damals als „die drittgrößte Stadt Österreichs“ politischen Führungsanspruch erhob) an Wahlen eingesetzt, allerdings nie als Wahlbeisitzerin. Das war mein Ehemann, einige Male sogar Wahlleiter, denn er war Gemeindebediensteter – und daher bekam er auch eine finanzielle Abgeltung für diese Arbeit, und das war damals gar nicht so wenig (und für uns junges Ehepaar mit kleinen Kindern eine große Wohltat). Ob er dafür eingeschult worden war, weiß ich nicht … ich jedenfalls saß ungeschult aber angeleitet in den Räumen der Bezirkspartei und musste regelmäßig in den Wahllisten abstricheln, wer von den Parteimitgliedern bereits gewählt hatte. Das wurde uns regelmäßig von Kolleg_innen, die in die Wahllokale nachfragen gingen, mitgeteilt – und um 16 h, eine Stunde vor Wahlschluss, begannen dann die „Schlepper“ diejenigen Parteimitglieder aufzusuchen, die noch nicht zur Wahl gegangen waren. Dass sie natürlich „die Partei“ wählen würden, galt als unbestritten … war es aber nicht, wie ich immer wieder vertraulich erfuhr.

Wenn ich nun das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zur Wiederholung der Bundespräsidentschafts-Stichwahl erfahre, vergleiche ich die damalige – und vermutlich immer noch geübte – (zur Verdeckung von Argwohn) demonstrierte „Gemütlichkeit“, die zu den seinerzeitigen Kräfteverhältnissen gepasst haben mochte, mit den Anforderungen, die sich aus der heutigen Parteienlandschaft ergeben: War damals klar, welche der zwei großen Parteien wofür stand, sind bei diesen heute die Interessensgegensätze kaum mehr deutlich erkennbar (außer bei den Gewerkschaften und Kammern, aber die sollten ja überparteilich tätig werden) – bei den Oppositionsparteien hingegen jedoch schon, aber dazu muss man sich deren Partei- und Wahlprogramme schon genau ansehen … und dazu muss man sinnerfassend lesen können, eine Grundkompetenz, die im Zeitalter der Digitalisierung zunehmend im Verschwinden begriffen ist.

Stattdessen zählt optisch ausgelöste Sympathie (daher eine Art von Phantasie) und Autoritätshörigkeit (mit oder ohne Basis NLP-gestützter akustischer Suggestionen). Das gilt nicht nur für wahlwerbende Personen – das gilt auch für Wahlbeisitzende: Was die vermeintliche Autorität sagt, wird unkritisch akzeptiert – ganz wie beim Milgram- oder Stanford Prison-Experiment. In beiden Fällen konnte Stanley Milgram wie auch Philip Zimbardo aufzeigen, wie grausame Aufträge kritiklos erfüllt wurden, wenn sie nur jemand mit Amtsautorität befahl. Aktuell können wir feststellen: und umgekehrt! Denn Gewalt – und dazu zählt auch Ignoranz – pflanzt sich von oben nach unten fort: Man neigt von klein auf dazu, die „Großen“ zu imitieren. Es musste erst jemand Widerstand andeuten, damit andere sich ihrer Kritikfähigkeit besannen.

Die vom Innenminister angekündigten Schulungen allein werden dieses „Untertanen-Phänomen“ nicht beseitigen können. Es wird nötig sein, ausdrücklich zu Kritik und Protest aufzufordern und allenfalls auch die Methoden mit zu kommunizieren, wie bei „Ignorieren“ von artikuliertem Misstrauen weiter vorzugehen ist.