Halt! Gewalt!

Nach den neulich vermehrten Messerattacken auf Passanten wurde ich wiederholt gefragt, wie man „Terroristen“ von „psychisch Kranken“ unterscheiden könne. Ich antworte: Im Vorhinein kann man es nicht. Erst im Nachhinein wird herausgefunden, ob jemand in psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung war, aber das besagt noch nicht, ob und in welcher Form diese Person „psychisch krank“ war.

Ich erlebe beispielsweise immer wieder, dass Jugendliche von ihren Eltern „zum Psychiater“ gebracht werden, weil sie nicht so sind, wie ihre Eltern das wünschen, erwarten oder fordern. Damit suggerieren sie ihrem Kind das Selbstverständnis – und das Stigma – „Du bist nicht in Ordnung“ anstatt ihm in der schwierigen Zeit des Erwachsenwerdens beizustehen, die eigene Hormonlage zu erkennen und bewusst zu beeinflussen, um nicht in zu großen Konflikt mit der Umwelt zu geraten.

Die Diagnose „psychisch krank“ sollte aber nicht von Laien, sondern von Gerichtsgutachtern gestellt werden. Bedeutsam ist sie in Strafprozessen, wenn es gilt festzustellen, ob jemand zum Zeitpunkt der Tat (voll oder bedingt) „unzurechnungsfähig“ war bzw. ist, weil das über die Folgen einer Verurteilung wie die Einweisung in eine Sonderstrafanstalt entscheidet. Seelische Leidenszustände hingegen sind noch lange keine Krankheit – auch wenn sie manchmal arbeitsunfähig machen und eine Auszeit – „Krankenstand“ – bedingen. Wir geraten hier an Sprachgrenzen, weil Begriffe meist historisch gewachsen sind und später oft recht unpassend erscheinen.

Denn: Wenn man genau untersucht, findet man schon irgendetwas Ungewohntes, Auffälliges, vielleicht auch Beängstigendes – besonders wenn man den Psycho-Berufsgruppen angehört. Aber: In den international abgestimmten Diagnose-Kategorien (ICD-10 und DSM-V) kommen immer neue Diagnosen dazu – beispielsweise wird derzeit diskutiert, ab welcher Dauer Trauerprozesse als pathologisch betrachtet werden sollen – und andere fallen weg wie schon längst die ich-syntone Homosexualität (das bedeutet: selbst akzeptierte im Gegensatz zu ich-dystoner, in der sich die betroffene Person in ihrem So-Sein ablehnt, was allerdings wiederum mit Umweltreaktionen in Zusammenhang stehen mag).

Wir, die Gesellschaft, „einigen“ uns darauf, was wir als „psychisch krank“ bezeichnen. Jähzorn wird beispielsweise noch immer nicht als krankhaft etikettiert … obwohl wir alle wissen: Ein psychischer gesunder Mensch ist fähig und willens (!), seine Emotionen nicht an anderen auszulassen. Er oder sie wird vielleicht vor Zorn beben, vielleicht aufstöhnen – aber nicht zum Messer greifen, zur Axt, zum Revolver, zur Bleistange oder sich ins Auto setzen und Menschen umfahren. (So kenne ich nicht nur die Fälle, wo rasende (!) Männer ihre scheidungswilligen Frauen niederführen wollten, sondern auch einen Fall, wo eine Frau auf dem Supermarktparkplatz bewusst den Geschäftsführer anfuhr, der sie wegen ungebührlichen Verhaltens zur Rede stellte.) Den Unterschied zwischen „kann nicht“ und „will nicht“ erlebt man, wenn man dabei ist und ausreichend wahrnehmungsfähig – später bei Polizei oder Gericht wird dann meist verharmlost, anderen die Schuld gegeben etc.

Was also konkret den Unterschied zu Terroristen ausmacht, ist, dass diese ihre Taten gezielt und geheim planen bzw. als Werkzeuge eingesetzt werden. Terroristen wollen Angst machen – durch Taten oder auch „nur“ Androhungen. Spontan hingegen agiert jemand von ihnen vielleicht dann, wenn er oder sie sich dadurch Heldenruhm erwartet. Dazu zählt auch, „in die Zeitung zu kommen“. Das verlockt zur Nachahmung – wie alles, was man bei anderen als beneidenswert erlebt. Dazu zählt aber auch die Macht, Angst auszulösen. Und die findet man leider alltäglich und wagt selten, sie als krank zu bezeichnen.