Halt! Gewalt!

In meinem Seminarzentrum will ich ein Wasserbecken für Wat-Su (eine östliche Wassertherapie) einbauen. Der angefragte Baumeister hat offensichtlich meine Signatur nicht gelesen und daher nicht realisiert, dass ich promovierte Juristin bin – sonst hätte er wohl kein Angebot erstellt, in dem er jegliche Haftung für irgendwelche Schäden von vornherein ausschließt. Das ist 1. gegen die „guten Sitten“ und daher 2. rechtlich unwirksam – und 3. bräuchte ich dann ja keinen Baumeister, sondern könnte selbst nach Lust und Laune herumpfuschen.

Derzeit laufen Überlegungen, Lehrer von Schadenersatzansprüchen schad- und klaglos zu halten, wenn etwa ein chronisch krankes Kind in der Schulzeit ein Leid passiert. Wir erinnern uns noch – es gab einen Todesfall auf einem Schikurs (oder etwas ähnlichem) wegen nicht rechtzeitig erkannter schwerer Krankheit. Das fiebernde Kind war im Hotel zurück gelassen worden und angeblich war auch laufend nach ihm gesehen worden. Tragisch. Und dennoch: Was hätte die Lehrerschaft anderes tun können als das Kind heimschicken – was dann allerdings vermutlich das Organversagen beschleunigt hätte.

Dass sich die Lehrergewerkschaft dieses Dilemmas annimmt, zeigt wieder einmal, was für eine gute Personalvertretung sie ist: Sie erkennt frühzeitig, dass hier Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden könnten und daher eine vorsorgliche Regelung sinnvoll ist.

Nur: Ein Schadenersatzanspruch erfordert einen nachweislichen Zusammenhang mit einem absichtlichen, grob oder leicht fahrlässigen Verabsäumen von Pflichten oder eine andere direkte Einwirkung, die zu dem Schaden geführt hat. In den Zeitungen werden dazu „chronisch kranke“ Kinder mit Asthma, Allergien oder Diabetes angesprochen.

Aber sind da nicht vor allem die Eltern dafür „haftbar“, zu sorgen, dass ihre Kinder die nötigen Schutzmaßnahmen erhalten können – so wie sie ja auch für die Gesundheit fördernde Ernährung, wettergerechte Bekleidung, ausreichenden Schlaf etc. verantwortlich sind?

Liegt das Problem nicht eher darin, dass viele Eltern zu wenig Information – und Zeit! – besitzen, wie sie ihren Nachwuchs „pflegen“ können?

Und dass für viele jeder Krankenstand eines Kindes den Zusammenbruch ihres Zeitmanagements (und der Organisation ihrer Berufspflichten) bedeutet?

Gibt es überall ausreichende Hilfestellung durch Kinderkrankenpflege daheim?

Vernachlässigung – „neglect“ – ist auch eine Form Gewalt. Heute brauchen auch Eltern Unterstützung.

In den Schulen ist vor allem die Schulärzteschaft in die Pflicht zu nehmen: Statt nur gelegentlich zum Messen, Wägen und Impfen aufzutauchen, könnten sie online ihre Schule (Kinder, Eltern, Lehrende) betreuen – das wäre ein Musterbeispiel gelungener Eltern-Lehrer-Schüler-Partnerschaft. Gelungene Pilotprojekte gab es ja schon – vor fast 20 Jahren! Man braucht nur beim Rektor der niederösterreichischen Pädagogischen Hochschule nachzufragen, der war der Pionier auf diesem Gebiet!