Briefe gegen Gewalt

Halt! Gewalt!

Nach zwei Wochen Computerschreibeverbot wegen „Mouse-Arm“ (wie „Tennis-Arm“) wieder autofahrend, häuften sich gestern die Medienanfragen für Fernsehauftritte, Tenor „Kann man Schizophrenie simulieren?“ Gottlob war ich für eine Festveranstaltung im Pfarrerinnen-Outfit, daher nicht TV-tauglich … denn die Beantwortung dieser Frage ist heikel – und dies aus mehreren Gründen.

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Halt! Gewalt!

Ein Wiener Anthropologe hat eine Studie zur Körpersprache von Politikern gemacht um herauszufinden, welche Gesten beeindrucken. Er hätte allerdings nur erfahrene Körpertherapeuten oder Energetiker fragen müssen … aber vielleicht brauchte er nur eine Aufgabe für seine Studierenden, die müssen ja auch lernen, wie man solche Studien aufbaut.

Wir wissen nämlich aus unserer berufsspezifischen Erfahrung genau, welche Gefühle, Gedanken etc. welche Gestik auslösen – und auch, woran man merkt, dass sich jemand etwas hat antrainieren lassen und daher nicht authentisch ist. Aber dass viele Menschen danach gieren, mittels Körpersprache zu beeindrucken, stimmt – deswegen boomen ja auch Körperspracheseminare samt zugehöriger Literatur. Und das finde ich subtil gewaltig: Wenn man von jemand etwas will, sollte man es ihm oder ihr möglichst konkret sagen, damit die andere Person entscheiden kann, ob sie entgegen kommen will oder nicht (und das sollte sie auch wieder konkret sagen).

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Halt! Gewalt!

Ein gehbehinderter Mann schleppte sich den Autofahrern zu langsam über die Straße, erfahre ich aus der Krone online vergangenen Sonntag.

In Graz.

Er bekam ein Hupkonzert aus der Warteschlange (statt Hilfe) – und: Er wurde angefahren. Von einer Juristin, die zum Geigenunterricht wollte. Für mich ein klarer Fall für den Schnellrichter – den es bei uns nicht gibt (wie in den USA). Aber wenn jemand beispielsweise seine Schusswaffe nicht „ordnungsgemäß“ verwahrt, wird sie sofort konfisziert – und der Waffenpass und -schein dazu: Man ist nicht mehr vertrauenswürdig.

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Halt! Gewalt!

Bundeskanzler Kern schafft das dienstägliche Pressefoyer nach dem Ministerrat ab und die Journalist_innen protestieren gegen diese „Einschränkung der Medienfreiheit“ (Kurier, 31. 8., Seite 2). Ich denke: Wenn man merkt, dass etwas nicht (mehr) stimmt, ist es gut, es zu ändern – und wenn man noch nicht weiß, wie, dann reicht es, fürs erste einmal damit aufzuhören. Sonst wird es zu einer Selbstvergewaltigung.

Aber: Seine Argumentation, „Politik nicht auf ein Hunderennen reduzieren zu wollen“, finde ich ziemlich „gewaltig“.

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Halt! Gewalt!

Als DDr. Viktor Pickl (1927–2001) überraschend starb, wurde er als erster Wiener Patientenanwalt gewürdigt. Kaum jemand erinnerte sich daran, dass er zu den engsten Mitarbeitern des Reformjustizministers Dr. Christian Broda (1916–1987) gehört hatte, und dass er, wie er mir einmal erzählte, auch promovierter Pädagoge war. Ich hatte ihn nämlich danach gefragt, wie er seine Vorlesung „Kriminalpädagogik“ an der Pädagogischen Akademie anlege – denn ich hätte als diplomierte psychoanalytische Sozialtherapeutin das gerne selbst unterrichtet.

Pickl vertrat die Ansicht, dass Strafen nur dann Sinn hätten, wenn sie möglichst sofort und in einem logischen Sinnzusammenhang – also quasi als sinnvolle Konsequenz – angewendet würden. Dazu müsse eine logische Gedankenkette von der Fehlhandlung zur Wiedergutmachung erkennbar sein. Daran musste ich denken, als ich den Medien entnahm, dass Innenminister Sobotka daran denke, kleinere Delikte in das Verwaltungsstrafrecht hinüber zu führen.

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Halt! Gewalt!

Als ich Mandatarin der politischen Partei war, die ich seit 1967 und noch immer mit meinem Mitgliedsbeitrag unterstütze – denn wenn die „alte Dame“ schon recht senil ist und mich nicht mehr kennt, hab ich sie noch immer in lieber Erinnerung – absolvierte ich mit viel Interesse und Engagement alle angebotenen Schulungen; damals gab es noch keine Parteiakademie, die wurde erst später gegründet, aber es begannen sich viele – vor allem Männer – um parteiinterne Trainerjobs „zu reißen“. So wie sie sich halt dachten, dass man trainieren müsse.

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Halt! Gewalt!

Im Zweifel für den Angeklagten (Beschuldigten), lautet ein Rechtsgrundsatz, zu dem sich auch das österreichische Strafrecht bekennt. Außer die Richterschaft – die professionelle wie auch die Laienrichter_innen – tragen Scheuklappen: Links über dem Herzen und damit auf der emotionalen Körperseite heißt sie Vorurteil, rechts auf der rationellen, der Vernunftseite heißt sie Antidiskriminierung. Beide verhindern eine den Tatsachen entsprechende Gerechtigkeit – aber Justitia ist ja bekanntlich auch blind.

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Halt! Gewalt!

Als ich Jus studierte – 1962–1966 – gab der damalige Strafrechtsprofessor Roland Graßberger (1905–1991) zum Thema Vergewaltigung „launig“ den seinerzeit üblichen Kommentar ab, „man könne ja auch nicht in ein Nadelöhr einfädeln, wenn dieses bewegt würde“. Dass man allerdings schon mit nur einer Hand solche Bewegungen verhindern könne, kam in den sexuellen Phantasien des Herrn Professors nicht vor.

Allein das Wort Vergewaltigung lässt geistige Bilder entstehen, die ihren Ursprung in (Porno-)Filmen haben: Sie sind üblicherweise aus dem Blickwinkel des Täters oder eines Beobachters gefilmt und laden damit zu dieser Identifikation ein.

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Halt! Gewalt!

In meinem Seminarzentrum will ich ein Wasserbecken für Wat-Su (eine östliche Wassertherapie) einbauen. Der angefragte Baumeister hat offensichtlich meine Signatur nicht gelesen und daher nicht realisiert, dass ich promovierte Juristin bin – sonst hätte er wohl kein Angebot erstellt, in dem er jegliche Haftung für irgendwelche Schäden von vornherein ausschließt. Das ist 1. gegen die „guten Sitten“ und daher 2. rechtlich unwirksam – und 3. bräuchte ich dann ja keinen Baumeister, sondern könnte selbst nach Lust und Laune herumpfuschen.

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Halt! Gewalt!

Nach den neulich vermehrten Messerattacken auf Passanten wurde ich wiederholt gefragt, wie man „Terroristen“ von „psychisch Kranken“ unterscheiden könne. Ich antworte: Im Vorhinein kann man es nicht. Erst im Nachhinein wird herausgefunden, ob jemand in psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung war, aber das besagt noch nicht, ob und in welcher Form diese Person „psychisch krank“ war.

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