Zuvorderst: Nicht nur ein „vollendetes“ Delikt ist strafbar, sondern auch der Versuch. Deshalb verstehen viele nicht, wieso versuchte Vergewaltigungen mit Hinweis auf mangelnde Wiederholungsgefahr (oder Fluchtgefahr wie besonders, aber nicht nur, bei Tätern ausländischer Herkunft) bloß mit „Anzeige auf freiem Fuß“ der Strafrechtspflege zugeführt werden und nicht mit Untersuchungshaft.

Als ich Rechtswissenschaften studierte (1962–1966) hieß dieses Delikt noch Notzucht — was im Klartext „gewaltsame Schwängerung“ bedeutet. Dass dies eine Kriegstaktik zur Demoralisierung vor allem der Feindes-Männer und nicht „nur“ eine Art Belohnung für die Soldateska darstellt, sollte seit Susan Brownmillers Grundsatzbuch „Gegen unseren Willen“ allgemein bekannt sein.

Das Wort Vergewaltigung ist keines der Behübschung: Es geht um Gewalt, und zwar massive Gewalt, Eindringen in den Körper des anderen an den Stellen, wo die Haut am zartesten und sensibelsten ist — Mund, Vagina und After — was schon darauf hinweist, dass diese Stellen besonders sorgsam behütet werden sollten. Vergewaltigung zerstört nicht nur Körperzellen und da besonders Nervenzellen, sondern auch das individuelle Selbst- wie Fremdvertrauen und besonders das soziale Sicherheitsgefühl und zwar nicht nur bei der „überlebenden“ Person („survivor“ statt „victim“, denn im Deutschen wird sprachlich nicht zwischen „victim“ und „sacrifice“ unterschieden — und „Opfer“ ist daher etwas Aufgegebenes und das behindert die Rehabilitation!) sondern auch bei deren sozialem Umfeld (sofern es sich nicht mit der Täterperson identifiziert).

Neben den beiden mehrfach bezeugten Vergewaltigungsversuchen durch afghanische Männer (dazu noch ein nachfolgender „Brief“ von mir, ab wann ein Mann ein Mann sei) wurde auch eine vermutliche Vergewaltigung eines Mannes durch einen anderen Mann in einem oberösterreichischen Internat publik gemacht. Ich bin neugierig, ob in diesem Fall — wie leider üblich — auch versucht wird, der verletzten Person Schuld oder Mitschuld zuzuteilen, um sich nicht mit ihr identifizieren zu müssen — weil das ja wirklich allen Menschen widerfahren kann. Denn bei Vergewaltigung geht es nicht um Lust (dazu braucht man mehr Zeit), sondern um Machtausübung und Verdinglichung.