Morgen Dienstag, 13. November, lädt die Bundesregierung zu einem Gipfelgespräch zur Verbesserung gesetzlicher Maßnahmen gegen Hasspostings etc., entnehme ich dem Kurier (12. 11., Seite3). Die problematische Verurteilung der Ex-Abgeordneten Sigrid Maurer zeigt also doch noch Wirkung … (vgl. meine „Briefe gegen Gewalt“ Nr. 37 „Anpöbelung“ vom 10.06.2018 und Nr. 80 „Üble Nachrede“ vom 09.10.2018 unter www.haltgewalt.at).

Als ich 1991 von Ernest Borneman, dem ich vorgeworfen habe, „auf dem Gewaltauge blind zu sein“, wegen übler Nachrede geklagt und durch alle Instanzen verfolgt wurde – noch dazu mit der unwahren Behauptung, ich wäre eine rachsüchtige Ex-Geliebte von ihm – wurde ich immer freigesprochen, in erster Instanz etwa von dem in FPÖ-Nähe gerückten Medienrichter Ernest Maurer, der mir als feministischer Kämpferin gegen Sexismus und Gewalt gegen Frauen unter Berufung auf ein vorangegangenes Urteil, das Peter Michael Lingens betraf, quasi Politikerinnen-Status zusprach.

Borneman hatte damals in all den Zeitungen, in denen er Freunde hatte, gegen mich pamphletiert (z. B. Kurier, Salto, Standard). Ich weiß nur zu gut, welche Gesundheitsschädigung diese Hasseruptionen auslösen – und zwar nicht nur bei der Zielperson sondern auch bei ihren Angehörigen. (Für meine halbwüchsigen Söhne war das damals furchtbar – nur mein Ehemann, selbst erfahrener Journalist und damit kompetenter Ratgeber, blieb gelassen. Kurt Bergmann hat mir damals gesagt „Die Zeitung von heute ist das Klopapier von morgen“ … im Internet hingegen verrottet nichts.) Nur Josef Dvorak, Autor des hervorragenden „Satanismus“-Buches, hatte sich nicht von Bornemans Hass anstecken lassen sondern war so fair, mich anzurufen und zu fragen, worum es ginge – er wäre von Borneman angeschrieben worden, er solle auch gegen mich publizieren.

In meinen mehr als 40 Jahren beratender und regenerierender Tätigkeit als sowohl Juristin als auch Psychotherapeutin und Seelsorgerin bin ich unzähligen Frauen beigestanden, die Opfer von gezielten medialem Mobbing wurden (und denen niemand aus eigenem ethischen Impuls beigestanden ist) – ganz im Sinne des Friedensgebetes, das Franz von Assisi zugeschrieben wird: „Nicht dass ich getröstet werde sondern dass ich tröste …“. Und endlich hat auch die Bundesregierung reagiert – Medienfrauen haben sich ja schon über die Verurteilung von Sigrid Maurer empört.

Wie ich in meiner Fachpublizistik immer wieder betone: Gegen Gewalt hilft nur Öffentlichkeit.

Leider muss man Beistand ausdrücklich einfordern – und auch den Mut dazu.

Die meisten Menschen erkennen unterschwelligen Hass nicht, weil sie diesen Seelenanteil, der ins allen schlummert, nicht wahrhaben wollen und tabuisieren („Nestbeschmutzung“ heißt das dann oft …) – dabei ist das die einzige Art, ihn zu zügeln.

Ich erlebe immer wieder (und soeben auch aktuell selbst) wie Menschen, die beruflich sehr viel Macht über das leibseelische Wohlbefinden Pflegebefohlener besitzen, sich gegen reflexive Schulung ihrer Selbstwahrnehmungsfähigkeit wehren – und stattdessen den/diejenigen (mich) mit verleumderischen Hassaktionen zu mobben versuchen. Wir alle sollten unser Recht verteidigen, unsere subjektive Wahrheit zu äußern – und ebenso unser Misstrauen dagegen.

Sigrid Maurer hat richtig gehandelt.

Ihr „Fall“ zeigt dringlich die Notwendigkeit alternativer Beweisumkehr: Nicht sie müsste beweisen, dass der Eigentümer des Laptops die gesundheitsschädlichen Psycho-Attacken verfasst hat, sondern er müsste beweisen, wer es war … so wie unsere Rechtsordnung auch andere Eigentümer-Haftungen kennt (Gehsteige, Kraftfahrzeuge, Waffen …)