Und wieder hat ein Referent des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einen Afghanen, der als Fluchtgrund seine Verfolgung als Homosexueller angegeben hatte, nicht geglaubt, und diesmal deshalb, weil er auf dessen Smartphone keine Homosexuellen-Pornos gefunden hatte (Der Standard, 8./9. 9. 2018, Seite15).

Ich frage: Muss man (oder frau) zum Beweis der geschlechtlichen Orientierung Pornos schauen? Und sich vielleicht an ein Biofeedback-Gerät anschließen lassen, damit der Herr Referent (denn ich vermute, dass es ein Mann war, der sicher ist, dass seine eigenen sexuellen Gewohnheiten „normal“ im Sinne von Alltagsgewohnheit sind, d. h. von allen anderen Männern geteilt werden) an den Reaktionszeichen überprüfen kann, bei welchen Bildern die Erregungskurve des jeweiligen Probanden steigt? (Hoffentlich habe ich jetzt die Mitarbeiterschaft des BFA nicht auf diese menschenrechtsverletzende Idee gebracht – die hatten nämlich schon einige Wissenschaftler.)

Was erregt, sind nämlich nicht die in Pornofilmen agierenden Personenkombinationen (also Mann-Frau oder Mann-Mann oder Frau-Frau oder andere „Sexualobjekte“), sondern deren „Aktionen“ oder auch deren „Ausstrahlung“: Seit den computergestützten Gehirnforschungen der italienischen Neurophysiologen rund um Giacomo Rizzolatti (* 1937) kennt man das Phänomen, dass beim Betrachter allein durch das Zusehen „Spiegelnervenzellen“ und damit die gleichen Gehirnpartien und damit auch Gefühle aktiviert werden wie bei den beobachteten Personen. Wer aber konkret diese Akteure sind, ist weitgehend egal – es liegt immer an der Intensität ihres „Schauspiels“ wie bei allen Mimen, ob sie beim Publikum „ankommen“. Und dass Gefühle ansteckend sind, kennen wir wohl alle … Traurigkeit wie auch Heiterkeit.

Das ist es ja auch, weshalb manche Personen Gewissenbisse haben, wieso sie in bestimmten Situationen „gegen ihren Willen“ körperlich-seelisch erregt waren und der Gefühlsüberflutung nicht wiederstehen konnten: Ich kenne solche Klagen nicht nur von Frauen, die der sexuellen „Anziehungskraft“ eines Mannes nicht widerstehen konnten, sondern ebenso von Männern gegenüber Männern, die dann an ihrer Identität zweifelten, weil sich beispielsweise beim gemeinsamen Duschen plötzlich eine hocherotische Atmosphäre entwickelt und in Hand-lungen realisiert hatte.

Wie schon in meinem Brief Nr. 59 vom 17. August 2018 weise ich dringend darauf hin, dass die sexuologische Kompetenz der Referenten des BFA geschult gehört (wie auch die von Richterschaft, Polizei, Lehrerschaft etc. und – Ärzteschaft),  wohl wissend, dass es kaum interdisziplinär kompetente und nicht einseitig parteiliche TrainerInnen gibt.