Mit „Lücke im Gesetz: Ausschluss von Homosexuellen in Unterkünften ist legal“ wurde in der Tageszeitung KURIER vom 12.02.2022, Seite 6, informiert, dass der Wiener Michael Hirschmann bei seiner Vermietung von Ferienwohnungen in seinem „Arbeiter-Monteur-Quartier“ im niederösterreichischen Aggsbach Markt seit 2012 zu Recht Hausregeln aufstellen kann, dass homosexuelle Gäste ausdrücklich nicht willkommen seien. (Das gehört zu jedermanns „Hausrecht“ – gehört aber dem gegenwärtigen mitteleuropäischen Menschenrechtsstandard angepasst, denn es besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen der eigenen Wohnung und einem Beherbergungsbetrieb.)

Mir geht es hier aber nicht um diese „Lücke im Gleichbehandlungsgesetz“, die zu schließen von SOS Mitmensch gefordert wird. Mir geht es um die erschreckende Unwissenheit dieses Quartiergebers. Denn der Herbergswirt argumentiert, er tue dies „aus Sorge vor Syphilis und Aids“.

Mich erinnert dies an einen Vortrag (das Thema hatte vermutlich etwas mit Liebe und Sexualität zu tun), den ich Ende der 1990er Jahre in Vorarlberg hielt. Damals war dort – ich weiß nicht mehr welche der großen Städte es war – soeben ein internationales Treffen von Vertretern von Homosexuellen-Vereinen verboten worden. In der Diskussion nach meinem Vortrag meldete sich ein Mann zu Wort und wollte mich dazu drängen, diese Entscheidung der Stadtverantwortlichen gutzuheißen.

Das tat ich logischerweise nicht – sondern ich antwortete, ich hörte aus seinem Statement heraus, dass er an eine Gefahr dächte – denn sonst müsse man ja nichts verbieten, und welche dies sei. Er antwortete (wörtlich!): „Na wegen dem Aids!“

Genau das gibt Anlass zur Sorge: die sexuellen Phantasien – inklusive des Glaubens, Viren würden über Bettzeug oder Klodeckel übertragen. Der ehemalige Gesundheitsminister und Bundespräsidentschaftskandidat (gegen Kurt Waldheim) Kurt Steyrer, im Zivilberuf Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, mit dem ich gemeinsam im Club der Favoritner Mandatar:innen saß, sagte einmal auf die Frage, ob man Aids auf der Toilette bekommen könne, scherzhaft: „Ja schon – aber es ist allerdings unangenehm, weil so wenig Platz ist!“

Was der ausgrenzungseifrige Vermieter nicht bedenkt – und offensichtlich auch nicht wissen will: Homosexuelle Orientierung ist eines und keine Frage einer freiwilligen Entscheidung; homosexueller Geschlechtsverkehr hingegen ist aber etwas anderes, weil eine (mehr oder weniger) freiwillige Entscheidung (wie jeder Geschlechtsverkehr unter Volljährigen), und, wie ich aus über 45 Jahren Beratung und Therapie weiß, kommt viel öfter auch bei heterosexuell Orientierten vor, als Moralisten ahnen.

Und im Gegensatz zu den zumeist gut über Safe Sex informierten Schwulen zeigt sich die Zahl von Neuinfektionen (mit allen Geschlechtskrankheiten, da gibt es ja mehr als nur die beiden zitierten) seit Jahren vor allem bei Heterosexuellen. Würde der besorgte Vermieter daher tatsächlich den „Intimbereich“ potenzieller Gäste auf – zitiere den KURIER-Bericht – „Homosexualität, Pädophilie und Gender-Ideologie“ kontrollieren wollen, müsste er quasi venerologisch-medizinisches, sexualpsychotherapeutisches und linguistisch-soziologisches Fachpersonal heranziehen … die Inquisition lässt grüßen.

Aber vielleicht will sich der Mann auch nur für die niederösterreichischen Landtagswahl 2023 und ein Mandat bei einer Rechtspartei profilieren?