Als der freiheitliche Abgeordnete Wolfgang Zanger Ende März dieses Jahres Gewerkschafter als „Beidln“ bezeichnete, empörte sich der Nationalratspräsident wie auch viele Abgeordnete zu Recht (siehe meinen „Brief“ Nr. 26 „Sprachkotzen“ vom 31. 3.) – er selbst hingegen zeigte sich ob der Aufregung verwundert.

Abgeordnete, darin ist sich die breite Bevölkerung einig, sollen Vorbilder sein – vor allem auch in ihrer Sprache. Sie darf ruhig pointiert sein – aber nicht ordinär. In der Intimität der Abgeordnetenzimmer mag es tolerabel sein, wenn sich jemand von seinem Seelenmüll befreit, seine Umgebung wird aber dort davon vermutlich nicht „kontaminiert“, weil sie sich vermutlich an deftiger Wortwahl gegenüber Gegnern köstlich delektiert. Anders ist das dort, wo man Österreich vor der ganzen Welt repräsentiert – immerhin werden Nationalratsdebatten medial übertragen, zitiert und kommentiert.

Wichtiger ist allerdings, dass man weiß: Alle, die sich mit diesen verspotteten Gegnern identifizieren – oder zumindest deren Integrität (so wie auch die eigene) geschützt wissen wollen – werden gesundheitlich geschädigt. (Infolge der Erkenntnisse der computergestützten Gehirnforschung wissen wir seit gut 10 Jahren – manche Richter aber offensichtlich nicht – dass psychologische Attacken vom Gehirn wie körperliche Beschädigungen verarbeitet werden;  nachzulesen bei Joachim Bauer, „Schmerzgrenze“.)

Gezielte verbale Verletzungen sind daher als vorsätzliche Straftaten gegen die Gesundheit, also Leib und Leben, zu werten.

Während unsere wahlkämpfenden PolitikerInnen sich bemühen, subjektive Heimatsbekenntnisse, Entsorgungspraktiken oder vermutliche Hörfehler zu Skandalen hochzustilisieren, passiert im Nachbarland – wo selbsternannte angebliche Satiriker sich über österreichische Politiker lustig machen – wie ich meine ein wirklicher Riesenskandal: Das Berliner Landesgericht findet es „hinnehmbar“, dass eine Grünpolitikerin als „Drecks-Fotze“, „Stück Scheiße“ und „Geisteskranke“ bezeichnet und zu deren Vergewaltigung aufgerufen wird. (Der Standard, 21./22.09.2019, Seite17.) Das, so die Bewertung des Gerichts,  wäre durch „Meinungsfreiheit“ gedeckt. (Kommentar Seite 48.)

Beschimpfungen sind aber keine „Meinungen“ – sie sind gezielte Schadenszufügungen. (Ich habe in meinen Lehrveranstaltungen „Angewandte Sozialpsychologie für JuristInnen“ genau diese Themen bearbeitet – leider wurde mein Lehrauftrag ab März 2018 nicht mehr verlängert.)

Meinung wäre, wenn formuliert wird: „Ich bin der Meinung, dass XX  mit der Ansicht YY falsch liegt, weil …“ plus Begründung.

Bedauerlicherweise finden es nicht einmal die beiden österreichischen Spitzenkandidatinnen der Mühe wert, gerade jetzt im Wahlkampf, wo es die größte Aufmerksamkeit gibt, diese Gewalt gegen Frauen zu ächten. Oder wollen sie nur keine Macho-Stimmen verlieren? (Ex-Grün-Abgeordnete Sigrid Maurer hat auch eine „Kostprobe“ von Männergewalt gegen Frauen erfahren – und auch bei ihr hielt sich zumindest die publizierte Frauensolidarität in Grenzen.)

Gewaltprävention besteht nämlich nicht in Förderbudgets für diejenigen, die sich Beratung / Therapie zum institutionalisierten Beruf gemacht haben, sondern in permanenter Bezugnahme samt Ächtung zur wachsenden Alltagsgewalt (vor allem zu den zunehmenden Frauenmorden). In der Psychologie läuft dies unter „Soziale Bewährtheit“ (nachzulesen bei Robert Cialdini).

Es braucht deutliche Aussagen dazu, was nicht toleriert werden darf. Von uns allen. (Und genau deswegen haben auch gesetzliche Strafverschärfungen Sinn!)

Ich finde es auch beschämend, dass außer den – zur Objektivität verpflichteten – Berufs-Berichterstattern bisher nur Ex-„Kreuz & Quer“-Moderator Udo Bachmair, Präsident der Vereinigung für Medienkultur, deutlich auf die Gewaltbotschaften Herbert Kickls („den ,Linken‘ gebühre ,eine Gerade oder ein rechter Haken‘“, „Panieren wir die Roten und Schwarzen her!“, Der Standard, 23.09., Seite 19) hingewiesen und Lernen aus der Geschichte eingefordert hat.