Es sei ja nur ein „Schupferl“ gewesen, verharmlost der Leobner Vizebürgermeister Geiger (welcher Partei er angehört, lasse ich als unerheblich weg — das können Interessierte ja im Internet nachschauen) den Stoß, mit dem einer von drei Polizisten eine Frau zu Fall gebracht und die Verletzte anschließend liegen gelassen hat. Das war schon im Mai, stand zu lesen, und weil damals behauptet wurde, die Frau sei wegen ihrer Alkoholisierung gestürzt, wurde ihr Vorwurf der Tätlichkeit nicht weiter verfolgt (Der Standard, 23. 8., S.8).

Angeblich war die Frau betrunken.  Aus meiner Sicht mehr ein Grund, mit ihr fürsorglich umzugehen. Ich habe in einer meiner psychotherapeutischen Ausbildungen gelernt, wenn man jemand stark Alkoholvergifteten — denn bei einer Berauschung handelt es sich ja um eine Intoxikation! — nur antippt, muss man damit rechnen, dass die Person umfällt. Wenn ich also gestern (22. 8., S. 9) in den Salzburger Nachrichten gelesen habe, dass Polizisten nunmehr erfreulicherweise den Umgang mit Demenzkranken lernen, hoffe ich, dass sie auch den salutogenen — d. h. Gesundheit fördernden — Umgang mit anderweitig auffälligen Menschen lernen.

Ich kann mich noch erinnern, dass vermutlich vor ein, zwei Jahren eine Studentin in Deutschland, die bei einem Streit vor einer Disco beschwichtigend eingreifen wollte — oder wollte sie einer belästigten Frau zur Hilfe kommen? genau weiß ich das leider nicht mehr — von einem der Mann weggestoßen wurde, und so tragisch zu Sturz kam, dass sie an ihren Schädelverletzungen starb. Glück für jede Person, die einen Niederschlag überlebt! Aber das entschuldigt nicht die Täter.

Egal, ob jemand durch Drogen (Alkohol und Medikamente mitgemeint) oder Krankheit beeinträchtigt ist, einem auf die Nerven geht oder anekelt — niemand hat das Recht, jemand tätlich anzugreifen (außer er wird selbst attackiert, übt also Notwehr oder leistet jemand anderem Nothilfe).

Dass Beschuldigte lügen — oder wie es juristisch heißt, „alles ihrer Verteidigung Dienliche vorbringen dürfen, wahr muss es nicht sein“ — gehört zu ihren Rechtfertigungs-Rechten.

Einsatzkräfte wie Angehörige der Polizei oder anderer Institutionen, die für Recht und Ordnung sorgen sollen, müssen aber auch  damit rechnen, im Konfliktfall zu Unrecht beschuldigt zu werden — gerade deswegen ist besonders korrektes Verhalten notwendig, und es wird ja auch in der Ausbildung gelehrt; es muss aber auch immer wieder eingeübt und trainiert werden, damit es automatisch abläuft.

Zum korrekten Verhalten gehört jedoch auch, Fehler oder Fehleinschätzungen zuzugeben: Ein Stoß eines durchtrainierten Polizisten ist kein „Schupferl“, eine Frau ist kein Sparringpartner in der gleichen Gewichtsklasse, und jemand Vergifteter schon gar nicht (falls diese Zuschreibung überhaupt stimmt).

Hätten Polizisten Body Cams — die sie nicht selbsttätig ausschalten können — wäre die Beweisfrage sofort klärbar. So ist man auf private Filmaufnahmen angewiesen — und gut, dass es solche gibt.

Ich habe keine Angst vor „Big Brother watching you“ — ich wünsche mir im Gegenteil, dass wir alle mehr „aufeinander schauen“.

Diese Möglichkeiten wie auch andere Überwachungsformen werden hoffentlich  das Bewusstsein schärfen, dass dies auch eine zielführende Präventivmaßnahme gegen Gewalt darstellt.