Da hat ein Finanzbeamter – eine Beamtin wird es doch hoffentlich nicht gewesen sein? – eigenmächtig ohne den Beteiligten etwas zu sagen, den Betrieb des Ehemannes mit dem ererbten seiner Gattin – Weinbau- und Kellermeisterin – zusammengelegt – und gleich erhebliche Nachforderungen vorgeschrieben (Landwirtin verzweifelt – Finanzamt „vereint“ Betriebe: „Kalte Enteignung“ | krone.at).

Nun gut – es wurde eine Einspruchsfrist versäumt – und seit einigen Jahren gilt zugestellt, auch wenn ein amtliches Schriftstück an eine falsche Adresse ging – die des Ehemannes (!) und nicht die des zuständigen Rechtsanwalts. Das wird nun wohl alles nachgeprüft werden. Hoffe ich zumindest. Und den Tatsachen entsprechend korrigiert. Hoffe ich ebenso.

Was mir aber Hoffnung auf Besserung nimmt, ist, dass wie vor der „Großen Familienrechtsreform“ Christian Brodas Ende der 1970er (!) Jahre von einem gemeinsamen Betrieb ausgegangen wird – obwohl es zwei eigenständige sind, und das nur, weil die Eheleute die Grundfläche gemeinsam gekauft und einen gemeinsamen Webauftritt haben. Strategische Partnerschaft heißt so etwas, oder Synergie … aber vermutlich sind das für die agierende Beamtenschaft Fremdworte. Eine betriebswirtschaftliche Schulung wäre angesagt – und eine familienpolitische.

Vor der zitierten Großen Familienrechtsreform galt noch der alte § 91 ABGB aus 1806 (!) mit „Der Mann ist das Haupt der Familie“ und die Frau hat ihm zu gehorchen und alle anderen im Haushalt „gehorchen zu machen“. Das wurde daraufhin geändert, dass seit damals die Eheleute das Hauswesen gemeinsam leiten – das Hauswesen wohlgemerkt, nicht aber ihre Betriebe. Würden sie das wollen, müssten sie eine gesonderte betriebsrechtliche Vereinbarung treffen (so wie ich es in Hinblick auf die Endlichkeit meines Lebens in meinem Familienbetrieb, einer KG, gemacht habe, in der mein älterer Sohn der Geschäftsführer und Mehrheitseigentümer ist, und ich und mein jüngerer Sohn alle unsere Ideen, Vorschläge und Entscheidungen mit ihm abstimmen müssen – auch wenn ich vorderhand noch die Außenvertretung mache).

Aber offenbar befinden sich manche Finanzbeamte noch im vorigen Jahrhundert oder noch früher … und wollen nicht zur Kenntnis nehmen, dass Ehefrauen ihre eigenen Geschäfte betreiben, ohne ihren Ehemann teilhaben zu lassen – sich aber gelegentlich was ausborgen, wie sie es auch von jemand Fremden tun könnten – aber wozu, wenn es auf direktem Weg leichter geht?

Partnerschaft, wie es das Gesetz vorsieht, besteht im gewaltverzichtenden, daher sprachlichen Aushandeln der Positionen, in denen alle Beteiligten den größtmöglichen legalen (!) Erfolge erzielen können. Gewaltverzicht betrifft hier aber auch die Amts- und daher Staatsgewalt.

Auch wenn deren größtmöglicher Erfolg von Finanzämtern im Hinaufschrauben von Steuerleistungen besteht – Begründung: Wenn etwas zu viel bezahlt wurde, bekommt man es bei späterem Nachweis ohnedies zurück – falls man bis dahin finanziell überlebt hat – muss die Kenntnisnahme und Berücksichtigung der echten Realität des 3. Jahrtausends gefordert werden. Frauen sind keine „Anhängsel“ der Männer mehr – auch wenn sich das manche wünschen.

Die österreichische Rechtsordnung sieht keine Patriarchen mehr vor, die allein über Haus und Hof herrschen wie im alten Rom.

Die sozialistische Nationalratsabgeordnete Dr. Erika Seda (1923–2020) forderte unermüdlich, „das Haupt“ des Patriarchen des § 91 altes ABGB möge „geköpft“ werden. Als ich erfuhr, dass sie eine der ersten an Corona Verstorbenen war, habe ich gefordert, es möge eine Straße in „ihrem“ 19. Bezirk nach ihr benannt werden – ihr Kampf ist offensichtlich noch nicht zu Ende.