Da lese ich doch heute (30.12.2022) in den Salzburger Nachrichten auf Seite 16 als Titel „Hellers Fälschung: Vorhabensbericht fertiggestellt“ und weiter „Die Fälschung eines Rahmens von Jean-Michel Basquiat und dessen Verkauf haben dem Künstler André Heller ein Ermittlungsverfahren eingebracht“.

Das in diesem Berichtstitel aufscheinende Wort „Vorhaben“ bezieht sich auf den Bericht der Staatsanwaltschaft Wien an die Oberstaatsanwaltschaft – ob eine Strafverfolgung gestartet wird oder nicht – nicht jedoch auf Vorhaben anderer Personen, wie etwa Heller oder seine Mittelsmänner. Ich habe in all den über 50 Jahren meiner Berufstätigkeit sowohl als Juristin wie auch Psycho-beruflerin mit allen beratenden Lizenzen auch etliche bildende Künstler:innen betreut und weiß daher über die Ansprüche, Kompetenzen und Ethik derjenigen, die Galerien führen bzw. Kunstverkäufe vermitteln, recht gut Bescheid (z. B. auch zu #MeToo in dieser Branche!).

Wenn man den von Heller fabrizierten Rahmen mit dem derzeit Basquiats Bild umgebenden vergleicht, merkt man wohl schnell den Geist des Künstlers Heller gegenüber dem uninspirierten Werk von wem auch immer.

Das ist es aber nicht, worauf ich hinweisen möchte. Ich bin mit meiner Aufmerksamkeit bei dem Wort „Fälschung“ hängen geblieben. Fälschung bedeutet Täuschungs-Absicht – und eine solche muss erst nachgewiesen werden. Aus früheren Medienberichten ist mir erinnerlich, dass Heller auf Anfrage immer ausgesagt hat, es gäbe kein „Echtheitszertifikat“, dass der Rahmen von Basquiat stamme – dass aber die vielen kleinen Bildchen darin sehr wohl von diesem wären. (Zur Erinnerung: In den Medien stand damals, die beiden Künstler hätten zur Zeit der Entstehung der Bilder für ein Heller-Projekt zusammengearbeitet und Heller war dabei Initiator, Konzeptionist, Auftraggeber und Financier.)

Ich habe in der Zeit, als ich in der Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe (KMFB) Funktionärin für die „Freien / Print“ war, gelernt: Eine mediengerechte Story ist nur, wenn etwas das erste oder letzte Mal ist, ein Wunder oder ein Skandal. Letzteres wird bevorzugt und daher gerne hochstilisiert – es schafft Aufmerksamkeit und Nachfrage (Einschalt-Quoten), sprich Umsatz.

Als eine, die von Konkurrent:innen einige Male massiv verleumdet wurde (was alles in meiner Biographie nachzulesen sein wird, an der ich bereits arbeite – und was mir letztlich dazu verhalf, Expertin für Stressbewältigung, Resilienz, wie auch Abwehr von Mobbing-Attacken zu werden), bin ich hochsensibel für die Produktion von Fake News – egal ob sie aus Oberflächlichkeit (etwa durch Zeitdruck), unbewusste Phantasien (Stichwort „Kopfkino“) oder Antipathie entstanden sind.

In der Psychoanalyse nennen wir dies „Projektion“ – wir unterstellen anderen das, wozu wir uns „in Resonanz“ befinden, was also in unserer eigenen Psyche „anklingt“ (wie der Ton einer Stimmgabel), und meist sind das seelisch-geistige Inhalte, die man bei sich selbst schwer – oder gar nicht – akzeptiert, weil sie irgendwann einmal tabuisiert oder überhaupt verboten wurden, und wo unser Unbewusstes mit „Wow – was sich der/die traut“ geheim neidet, aber öffentlich heftig verdammt.

Genau deswegen vertrete ich die Sichtweise, man möge Gerichte in Ruhe arbeiten lassen und weder anonym anzeigen – wenn ein redlicher Verdacht besteht, kann man den persönlich bei der jeweilig zuständigen Staatsanwaltschaft „zu Protokoll“ geben – oder in „offenen Briefen“ einer Beantwortungsmöglichkeit zuführen.

Und Unredliches (z. B. blanken Neid) sollte man gar nicht denken – und daher solche Filme im Kopf „absetzen“ und vom Spielplan nehmen.