Donald Trump junior, so heute im Kurier zu lesen, habe Anhänger seines Vaters aufgerufen, 31 demokratische Angehörige mit Anrufen und Tweets zu bombardieren und habe dazu auf Twitter deren Kontaktdaten veröffentlicht, weil diese seinem Vater einst Unterstützung zugesagt aber dies nicht eingehalten hätten. (Kurier, 15.12., Seite 9:  „Trumps Sohn ruft zu ,Telefonterror‘ auf“.)

Mich erinnert dies daran, wie ich in der Zeit als ich Bezirksrätin der SPÖ in Wien Favoriten war und nächst dem Südtiroler Platz wohnte, von empörten Anrainern aus dem Nachbarbezirk Margareten mit wütenden Anrufen belästigt wurde, weil dort in der Gassergasse gerade das erste autonome alternative Kulturzentrum GaGa den Betrieb aufgenommen hatte. Die Entscheidung lag bei der Stadtverwaltung (Bürgermeister Leopold Gratz und Kulturstadträtin und Vizebürgermeisterin Gertrude Fröhlich-Sandner), subsidiär auch der Bezirksvertretung dieses – des 5. Wiener Gemeindebezirks – und nicht bei uns im 10. Bezirk. Aber mich kannte man halt als Sympathisantin sowohl von Autonomie in der Verwaltung, Alternativen in Problemlösungen und innovativen Kulturaktivitäten (sofern sie das Strafgesetz nicht verletzten), daher war ich eine geeignete „Sündenziege“ (= Sündenbock gegendert :-) ).

Solche Massenbelästigungen waren damals ein beliebtes Instrument für Proteste – aber üblicherweise in Briefform. Als gehäufte Telefonanrufe in der Nacht gelten sie nach einem oberstgerichtlichen Urteil, wenn sie regelmäßig den Schlaf stören, als Körperverletzung. Seit 2006 erfüllt es in Österreich als „beharrliche Verfolgung“ zusätzlich den Straftatbestand des § 107 a.

Ich schreibe das deswegen, weil ich mich seit Jahren dafür einsetze, dass bei solche Zeitungsmeldungen immer auch die Informationen über die Strafbarkeit und auch deren Motive zugefügt werden sollte: Viele Menschen wissen nicht, wieviel legistische Arbeit in der Neugestaltung von Gesetzen verborgen liegt und auf Grund welcher Negativfolgen solcher, oft „als Spaß“ verübten Belästigungen, Verbote und Strafen in Gesetzesform gekleidet werden – und viele kommen erst durch die Medienberichterstattung auf Ideen zur Nachahmung.

Daher meine ich auch – und publiziere dies seit gut 30 Jahren – dass bei filmischen Darstellungen solcher Untaten im Nachhinein ein kurzer Spot die Straffolgen verdeutlichen sollte. (Das wäre auch als Unterbrecherwerbung des Justizministeriums denkbar – und das sogar in Analogie zu den „Fleischverarbeitungsratschlägen“ vom „Hofstätter“.)