Die Ex-Grünen-Abgeordnete Sigi Maurer ist über Facebook aufs Ordinärste angepöbelt worden und hat das öffentlich gemacht.  Der Mann – ein Gastronom – droht nun mit Klage wegen übler Nachrede und Kreditschädigung, denn nicht er habe die Verbalinjurien gepostet, sondern irgendein Gast von seinem öffentlich zugänglichen Rechner.

Dazu: Seit gut 30 Jahren betone ich unentwegt – gegen Gewalt hilft nur Öffentlichkeit.

Wir wissen wohl alle: Wenn man sich nicht wehrt, gilt man als einverstanden. Wenn etwas nicht bekannt wird, kann man auch nicht dazu Stellung nehmen und es bewerten – vor allem nicht der Gesetzgeber / die Gesetzgeberin. Wir, das Volk, von dem bekanntlich das Recht ausgeht (steht schon gleich am Anfang unserer Bundesverfassung!), müssen sagen, was wir wollen und was nicht, daher auch was wir tolerieren wollen und was verpönen (d. h. mit Konsequenzen belegen).

Wie würde der Herr Gastwirt reagieren, wenn solch eine Brutalverhöhnung seiner Tochter (oder Mutter oder Ehefrau) angetan würde? Denn woran offenbar niemand denkt: Mit solcher Aggression konfrontiert zu werden, bedeutet Hochstress und meist auch Trauma, und daher ist mit posttraumatischen Belastungsstörungen (Flash Backs, Zwangsgedanken, Schlafstörungen, psychosomatischen Symptomen) zu rechnen. Auch PolitikerInnen sind Menschen und haben ein Recht auf ihre leibseelische Unversehrtheit. Außerdem wissen wir dank der computergestützten Gehirnforschung, dass seelische Verletzungen für die Gehirntätigkeit wie Körperverletzungen wahrgenommen und verarbeitet werden und das kann man mit bildgebenden Verfahren sichtbar machen (nachzulesen in Joachim Bauer, „Schmerzgrenze“).

Der beschuldigte Gastwirt behauptet, jemand anderer hätte seinen Facebook-Account missbraucht … Das sehe ich als Analogie zu der Fahrlässigkeit, sein Auto unversperrt mit offener Tür stehen zu lassen und jede Schuld von sich zu weisen, wenn sich ein Trunkenbold ohne Führerschein dessen bedient.

Man kann alles zur Waffe umfunktionieren – angefangenen mit dem eigenen Denken!

Mannhaft wäre, Verantwortung für eigenes Fehlverhalten zu übernehmen und nicht in Schuldumkehrungsversuch – „Nicht der Mörder, der Ermordete ist schuld!“ – der attackierten Frau noch eines drauf zu geben.

Frau Maurer aber möchte ich darauf hinweisen, dass es aus den 1980er / 1990er Jahren bereits Gerichtsurteile gibt, die jemand, der/ die sich im Kontext eines gesellschaftspolitischen (nicht parteipolitischen!) Anliegens eine Rufschädigungsklage eingehandelt hat, eben wegen ihres politischen Engagements mit Abweisung der Klage zu ihrem Verhalten Recht gegeben haben (Peter Michael Lingens, Rotraud A. Perner).