Halt! Gewalt!

Nach zwei Wochen Computerschreibeverbot wegen „Mouse-Arm“ (wie „Tennis-Arm“) wieder autofahrend, häuften sich gestern die Medienanfragen für Fernsehauftritte, Tenor „Kann man Schizophrenie simulieren?“ Gottlob war ich für eine Festveranstaltung im Pfarrerinnen-Outfit, daher nicht TV-tauglich … denn die Beantwortung dieser Frage ist heikel – und dies aus mehreren Gründen.

Erstens finde ich es unfair den bei Gericht gutachtenden Kollegen – ich was ja auch jahrelang Gerichtssachverständige – solange die Geschwornen nicht geurteilt haben noch mehr Zweifel über die Medien auszurichten. Solche Zweifel gehören in der Ausbildung von Gerichtspsychiater_innen wohlwollend (!) durchdiskutiert, anstatt die eigene Unsicherheit und auch Angst vor extremer Gewalt in Kritik zu kanalisieren. Eine Begutachtung ist immer eine höchst persönlichen Einschätzung „aus der Gegenwart für die Vergangenheit“ und bedeutet damit eine extreme Verantwortung.

Andererseits stehen die Begutachtenden gerade bei solchen „neuen“ Gewalttaten in einem ebenso extremen Spannungsfeld zwischen dem Leid und der Solidarität all derer, die sich in die Opfer und Gefährdeten einfühlen können – aber auch den Rachebedürfnissen, die dabei auftauchen (und noch auftauchen werden): Kraftfahrzeuge sind prädestinierte Mordwaffen. Daran denkt kaum jemand gerne – man würde sich ja sonst nicht aus der Wohnung trauen. Und jetzt muss man daran denken – vor allem auch nachdem es bereits einen Nachahmungstäter in Wien gegeben hat, und solche Gedanken können sich zu Hirn-Würmern (analog den musikalischen Ohr-Würmern) auswachsen. Das erzeugt weitere Spannung – und die versucht man dann dadurch los zu werden, dass man Schuldige – weitere „Sündenböcke“ – sucht. Das lautet nun: Sind Laienrichter überhaupt imstande, über Zurechungsfähigkeit zu urteilen.

Es werden also quasi die Laienrichter als unzurechnungsfähig abgestempelt.

Psychoanalytisch heißt so etwas „Verschiebung“.

Polittaktiker „verschieben“ dann eifrig gleich auf Minister und fordern deren Rücktritt – und entlasten sich von der Notwendigkeit, selbst mitzudenken, um vernünftige Sachlösungen zu erarbeiten.

Oder sie schimpfen auf die Expertenschaft. Dahinter steckt die Enttäuschung, dass Richter, Staatsanwälte, Verteidiger oder eben Gerichtssachverständige oft (und schon gar nicht in beschränkter Zeit) absolut richtige Entscheidungen fällen können. Das entspricht der Einschätzung des Kindes, das nicht versteht und nicht akzeptieren will, dass Eltern nicht allmächtig sind – wenn man das doch so sehr bräuchte, um sich nicht fürchten zu müssen.

Und genau deswegen befasst man in solchen Situationen nicht Einzelpersonen, sondern ein Kollektiv – und da ist es auch der Vorteil der Demokratie und des Prinzips der Gewaltentrennung (also nicht nur der Trennung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung, sondern auch von Expertenwissen und normalem Hausverstand), wenn Laienrichter mitverantworten. Vorurteile haben wir nämlich alle – selbst wir durchanalysierten Psychoexperten. Bei uns heißt das im Fachjargon „Restneurose“.

Ich denke, die Aufgabe von Laienrichtern ist vor allem auch, die Alternativen abzuwägen, wie wir, die Gesellschaft, vor gefährlichen Menschen geschützt werden sollen oder können und gleichzeitig eklatante Ungerechtigkeit (Stichwort „mit Kanonen auf Spatzen schießen“)  verhindert wird.

Und nun zur Anfangsfrage:

Ja, man kann alles simulieren.

Denken wir nur an die hervorragendsten Schauspieler – Jack Nicholson in „Shining“, Dustin Hoffman in „Rain Man“ … aus Beobachtung aber auch, wenn man einmal selbst in einer psychotischen Krise war. Dann muss man nur die damalige Neurosignatur (Nervenverbindung) wieder beleben, indem man sich mit Hilfe der Erinnerung in den damaligen Zustand rückversetzt. Meist passiert das spontan und nicht absichtlich. Wir tun dies aber bewusst, wenn wir uns schöne Gefühle  der Vergangenheit wieder ins Gedächtnis und in den Körper (!) zurück holen – beispielsweise den Zustand beglückender Liebeserlebnisse.

Und genau dort sehe ich den Ansatz: Im alten Strafrecht, das ich noch im Jusstudium (1962–1966) gelernt habe, war beispielsweise Alkoholisierung ein Strafminderungsgrund. Justizminister Christian Broda (ab 1970) wollte es umgekehrt. „Selbstverschuldete schwere Berauschung“ als Straferschwerungsgrund: Man muss die eigene Befindlichkeit kontrollieren und Hilfe in Anspruch nehmen, wenn man nicht voll fit ist – ein Taxi, Arzt oder Psychotherapeuten oder den „Freund und Helfer“ (Polizei) als Vermittlungsinstanz zu Notfallseinrichtungen. Ich weiß von vielen aus meiner Klientenschaft, dass sie sofort die richtigen Schritte setzen, wenn sie spüren, dass ein Schub kommt. Sie tun das, weil sie in der (klinischen) Therapie gelernt haben, auf sich selbst aufzupassen. Sie sind zur Selbstliebe fähig geworden. Deshalb müssen sie ihren Hass nicht (mehr) auf andere los lassen. (Verfolgt man den Hass biographisch zurück, kommt man meist auf hart-grausame Eltern oder auch Geschwister, Lehrkräfte und Schulkameraden.)

Deswegen verlange ich seit gut dreißig Jahren, dass dieses Wissen im Biologieunterricht in den Schulen auf therapeutisch-pädagogisch effiziente Weise vermittelt wird (wie in der von mir entwickelten PROvokativpädagogik).