Als ich Jus studierte (1962–1966), lernten wir viel, wie Gesetze zustande kommen – formal. Wie sie tatsächlich zustande kommen, nämlich von der Idee bis zur legistischen Ausformulierung, Abstimmung in der gesetzgebenden Körperschaft und Ratifizierung, erfuhr ich erst in der Zeit als ich Mandatarin einer politischen Partei war. Ich lernte die Strategien und Taktiken wie Gesetzesvorhaben propagiert werden – und ich verspürte die Gegenwinde und -stürme, mit denen psychologische Kriegsführung betrieben wurde (besonders Anfang der 1970er Jahre, als es um die Gesetzwerdung der Fristenlösung ging).

Nachdem ich mich nach drei Wahlperioden einer Wiederkandidatur verweigerte (1987), boten sich mir, nunmehr „neutral“, in den Folgejahren viele Gelegenheiten, Bundes- wie LandesbeamtInnen für schwierige Kommunikationssituationen zu trainieren. Dabei fiel mir auf, dass viele dieser Schwierigkeiten daher rührten, dass die pflichtbewussten StaatsdienerInnen so sehr mit dem Gesetz identifiziert waren, dass sie dies auch für andere als Selbstverständlichkeit annahmen. Dass man Gesetze ändern kann, kam ihnen gar nicht in den Sinn. Damit gerieten sie aber in eine schroffe Oppositionsrolle, quasi als Engel mit Flammenschwertern, und wurden von der zaghaften Bürgerschaft vermieden, von den Widerstandsmutigen hingegen bekämpft. Wer nur ein bisschen was von Mediation versteht weiß: So ist Krieg vorprogrammiert und ebenso die Staatsverdrossenheit, und wer am längeren Ast sitzt, d. h. länger durchhält, gewinnt, und das sind die mit mehr Macht (Wissen, Verbindungen, Finanzen, juristischer und medialer Verstärkung).

Es gibt aber auch BeamtInnen, die das tun, was sie sollen – nämlich Gesetze anwenden und nur gegebenenfalls, d. h. wenn sie auf Missverständnisse stoßen nach unten zu den „Normadressaten“ – das sind wir alle – erklären, wenn sie aber auf Lücken oder Ungereimtheiten stoßen, dann nach oben, zum Gesetzgeber, weiterleiten. Dazu braucht man aber eine kritische (aber schon auch „liebevolle“) Distanz, vor allem aber das Gespür, wo man sich der Befangenheit aussetzt. Das haben wir beim Urteil über die dritte Flughafenpiste in Schwechat deutlich erlebt, und das ist gut so: Man verliert Vertrauen in die richterliche Unabhängigkeit, wenn sich Angehörige dieses Berufes  öffentlich sichtbar politisch positionieren – so wie Werner Zinkl, der Präsident der Richtervereinigung, der zur Kritik des ÖVP-Vorsitzenden an zu milden Strafen bei vor allem sexueller Gewalt gegen Frauen und Kinder „klar stellt“, das Strafrecht sei „momentan ausgewogen genug“ (Kurier vom 8. 8. 20127, S. 2). Wäre solch eine „veröffentlichte“ Aussage nicht ausschließlich bei Politikern verständlich … oder anderen, die ein Interesse antreibt, sich den jeweiligen Ressortministern anzudienern … es werden ja augenblicklich die Kandidatenlisten für die kommenden Wahlen erstellt!