![]() |
![]() |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||
|
|
HALT! GEWALT! >> Gewalt gegen Kinder >>„Das minderjährige Kind hat die Anordnungen der Eltern zu befolgen. Die Eltern haben bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen; die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig“ Auszug aus § 146 a des ABGB „Züchtigungsverbot“
Verfahrensbegleitung Pilotprojekt Kinderbeistand Wann kommt ein Kinderbeistand zum Einsatz: - Die Bestellung des Kinderbeistands erfolgt über die Möglichkeit
des Was ein Kinderbeistand leisten soll: - dem Kind eine Stimme geben! Qualifikationsvoraussetzungen für Kinderbeistände: - Quellenberufe sind Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung und Weitere Voraussetzungen: - Erfahrung im Umgang und insbesondere auch im sprachlichen Umgang mit Standorte & Finanzierung: Das Modellprojekt soll an vier Standorten durchgeführt werden: Neben dem Bezirksgericht Salzburg kommen Kinderbeistände vorerst an den Bezirksgerichten in Wien – Floridsdorf, Feldkirch und Eisenstadt zum Einsatz. Das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen (BMSG) und das Justizministerium (BMJ) finanzieren den Großteil des Modellprojekts und stellen 120.000,- € zur Verfügung. (BMSG: 80.000,- €; BMJ: 40.000,- €). In Salzburg sollen 45 Fälle im Rahmen des Pilotprojektes betreut werden. Die Kosten dafür betragen rund 50.000,- €. Arbeitsumfang Ausgegangen wird von durchschnittlich 15 Stunden Begleitung pro Fall. Exkurs: Kinderbeistand dient der Erfüllung der Kinderrechtekonvention Art. 12 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes räumt dem Kind,
das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht ein, seine
Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern.
Zu diesem Zweck soll dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben werden, in allen
das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar
oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen
Verfahrensvorschriften gehört zu werden.
. |
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||||