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Themenschwerpunkte
Gewalt gegen Frauen


Gewalt in der Familie/Paarbeziehung ist weltweit gesehen die häufigste Form der Gewalt gegen Frauen. Auch in Österreich ist die gesellschafts- und gesundheitspolitische Problematik der männlichen Gewalt im sozialen Nahraum für jede fünfte bis zehnte in einer Beziehung lebende Frau Realität. Weiters ist zu berücksichtigen, dass erwachsene Frauen, die im Gesundheitswesen Hilfe suchen, in ihrer Kindheit/Jugend von psychischer, körperlicher und/oder sexueller Gewalt direkt betroffen waren sowie Zeuginnen von Gewalt wurden.

Unklare Botschaften „SAG NEIN“

In der Kommunikationswissenschaft, die der weltberühmte Österreicher Paul Watzlawick mit gestaltet hat, gehört es zu den Basis-Informationen, dass das "Senden" einer Botschaft nicht unbedingt bedeutet, dass die Sendung auch so ankommt, wie sie gemeint war. Das kann am "Empfänger" liegen – er kann falsch entschlüsseln, phantasieren, eigene Seeleninhalte auf den anderen projizieren, ein Sadist oder auch nur einfach "zu" sein. Es kann aber auch am "Sender" liegen: der kann undeutlich oder widersprüchlich senden oder einfach "nicht authentisch" sein, was bedeutet, dass Inhalt und Form seiner Rede auseinander klaffen.

Selbsternannte Witzbolde behaupten gerne, wenn eine Frau Nein sagt, meine sie vielleicht und wenn sie vielleicht sage, meine sie ja. Und dann breschen sie los und sind späterhin verwundert, wenn sie als Revierverletzer oder Gewalttäter empfunden werden. Dabei haben sie bloß die Widerstandssignale einer Frau "übersehen" oder absichtlich ignoriert. Das beginnt schon bei kleinen Kindern, deren Versuch, sich durch bestimmte Körperhaltungen – besser Körperverhaltungen – quasi "tot zu stellen", vielfach als "hat sich eh nicht gewehrt" = war mit allem einverstanden gewertet wird.

Vor Jahren sagte mir einmal ein Innsbrucker Arzt und Verhaltensforscher – der bezeichnenderweise Dr. Medicus heißt! – Männer seien wie Hunde: man müsse sie wegbeißen, nur dann verstünden sie eine deutliche Grenzsetzung. Insofern wäre es also goldrichtig, Kinder von klein auf zum Neinsagen anzuregen – oder besser: ihre Widerstandsaktionen, vom Zappeln und Greinen angefangen, nicht weg zu erziehen. Deswegen laufen ja auch viele Aktionen gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen unter Titeln wie "Sag Nein!"

Rotraud A. Perner

Tipps für Frauen

Etwa 90 Prozent der Gewalttaten an Frauen werden durch ihr unmittelbares soziales Umfeld ausgeführt - Partner, Bekannte, Arbeitskollegen, etc. - und nur in vergleichsweise seltenen Fällen durch Unbekannte.

Handlungsanleitungen gibt es für Frauen, die Gewalt ausgesetzt sind:

Denken Sie daran, dass Sie niemals schuld sind an der Gewalt, die Ihnen widerfährt. Die Verantwortung liegt bei dem, der Gewalt ausübt.

Schweigen Sie nicht über die Gewalttätigkeit Ihres Partners. Sprechen Sie darüber mit einem Menschen, dem Sie vertrauen, um gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, die es für Sie (und Ihre Kinder) gibt, um sich vor weiteren gewalttätigen Übergriffen zu schützen.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte (und die Ihrer Kinder), finanzielle Unterstützungen und Wohnmöglichkeiten. Nützen Sie das (anonyme und kostenlose) Informations- und Hilfsangebot der Interventions- und Beratungsstellen. Auch Frauenhäuser stehen Ihnen für eine erste telefonische Auskunft zur Verfügung.

Es gibt zahlreiche Stellen, die in dieser Situation professionelle und kompetente Hilfe leisten.

  • Frauennotrufe
  • Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie
  • Beratungsstellen
  • Frauenhäuser

Adressen und Hotlines finden Sie unter unserer Rubrik ADRESSEN!

Tipps zum Helfen

Wenn Sie Gewalt an Frauen beobachten oder klare Hinweise dafür haben, können und müssen Sie helfen. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten, dass einer Frau Gewalt angetan wird. Sprechen Sie die Frau darauf an und vermitteln Sie ihr das Gefühl, dass sie sich Ihnen anvertrauen kann.

Welche Formen von Gewalt an Frauen gibt es?

Die meisten Frauen reden nicht über die ihnen angetane Gewalt. Oft schämen sie sich oder sind nicht genügend über Hilfsmöglichkeiten| informiert.

Gewalt an Frauen tritt in unterschiedlichen Formen auf. Sie kann auf

  • physischer,
  • sexueller,
  • psychischer,
  • ökonomischer oder
  • sozialer

Ebene ausgeübt werden.

Die Übergänge der verschiedenen Gewaltformen sind oft fließend. Körperliche und sexuelle Gewalt sind immer unrecht und selbstverständlich auch in der Familie strafbar. Nicht nur körperliche und sexuelle Übergriffe, sondern auch Psychoterror, Erniedrigung, Verbote und soziale Isolation stellen Gewalt dar und dienen dem Mann als Mittel der Macht und Kontrolle über die Frau.

Männliche Gewalt im sozialen Nahfeld findet in allen Gesellschaftsschichten, in jedem Lebensalter und in jeder Kultur statt.

Körperliche Gewalt
Die Formen von körperlicher Gewalt sind vielfältig: Schläge, Stöße, Tritte, Haare reißen, Verbrennen, Prügeln mit Gegenständen bis hin zum Totschlag.

Psychische Gewalt
Bei psychischer Gewalt sind Frauen wiederholt verbalen und emotionalen Misshandlungen oder einer anderen Form von seelischem Druck ausgesetzt (z.B. Beschimpfungen, Demütigungen, Bedrohungen, Beleidigungen das Äußere und/oder den Charakter der Frau betreffend, Lächerlichmachen in der Öffentlichkeit). Folgen davon sind die Zerstörung des Selbstwertgefühls und der psychischen Gesundheit.

Sexuelle Gewalt
Werden einer Frau sexuelle Handlungen aufgezwungen oder aufgedrängt, spricht man von sexueller Gewalt. Dazu zählen z.B. erzwungene vaginale, orale oder anale Penetration, Zwang zu anderen sexuellen Handlungen, aber auch, wenn sich eine Frau gegen ihren Willen pornographisches Material anschauen muss, wird sie sexuell missbraucht. Diese Frauen sind Opfer von Aggressionen und von Machtmissbrauch.

Hilfe oder "Einmischung"?

Gewalt an Frauen wird noch immer von Teilen der Gesellschaft und von Einzelpersonen toleriert oder zumindest nicht verhindert. Viele Menschen wollen sich in "Privatsachen" nicht einmischen.

Es ist jedoch jede/r dafür verantwortlich, dass Gewalt gestoppt und betroffenen Frauen und ihren Kindern geholfen wird. Gewalt darf nicht bagatellisiert oder verleugnet werden. Darum ist es wichtig, überall gegen Gewalt aufzutreten und sie zu verurteilen.

Unterstützen Sie von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, indem Sie sich über Beratungsmöglichkeiten und Hilfseinrichtungen informieren. Lassen Sie sich von kompetenten staatlichen oder privaten Einrichtungen beraten, damit Sie wissen, wie Ihre weiteren Schritte aussehen müssen und wie das Opfer unterstützt werden kann.

Die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes in den Jahren 2002/03 Sexuelle Belästigung der häufigste Diskriminierungstatbestand

Wien (PK) - Dem Parlament liegen die Berichte über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes in den Jahren 2002 und 2003 (III-167 d.B. und III-168 d.B.) vor. Dem Bericht aus 2002 ist zu entnehmen, dass die Gleichbehandlungskommission 21 Prüfungsergebnisse bzw. Vorschläge erstellt hat, 15 der im Verlauf des Jahres 2002 anhängig gewesenen Anträge wurden in verschiedenen Verfahrensstadien zurückgezogen (53,3 % der zurückgezogenen Anträge betrafen sexuelle Belästigung, 40 % die Beendigung des Arbeitsverhältnisses). 29 Anträge wurden neu eingebracht. Die beantragten Diskriminierungstatbestände in den 2002 eingebrachten Anträgen bezogen sich auf sexuelle Belästigung (55,1 %), Arbeitsbedingungen 31 %), Beendigung des Arbeitsverhältnisses (24,1 %) sowie auf beruflichen Aufstieg, Entgelt und Begründung des Arbeitsverhältnisses (je 13,7 %).

Die Gleichbehandlungskommission hat 2003 19 Prüfungsergebnisse erstellt; 21 der im Verlauf des Jahres 2003 anhängig gewesenen Anträge wurden in verschiedenen Verfahrensstadien zurückgezogen, (11 Anträge betrafen sexuelle Belästigung, 9 die Arbeitsbedingungen, 7 die Beendigung des Arbeitsverhältnisses), 29 Anträge wurden neu eingebracht. Die beantragten Diskriminierungstatbestände im Jahr 2003: sexuelle Belästigung (16), Beendigung des Arbeitsverhältnisses 10, Arbeitsbedingungen 9, Entgelt 5, beruflicher Aufstieg 4.

Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen: 2002 - 11.424 Beratungen, 2003 - 22.239 Beratungen

Dem Berichtsteil über die Anwaltschaft ist zu entnehmen, dass diese 2002 (2003) 11.424 (22.239) Beratungen durchgeführt hat; davon bezogen sich 10.248 (19.721) auf das Gleichbehandlungsgesetz, 224 (474) auf das Arbeitsrecht, 38 (279) auf das Sozialversicherungsrecht und 914 (1.765) auf andere Gleichbehandlungsfragen. Von den Beratungen zum Gleichbehandlungsgesetz betrafen 3.353 (4.085) die Diskriminierung durch sexuelle Belästigung, 1.811 (6.521) die Information zum Gleichbehandlungsgesetz, 1.598 (2.754) die Festsetzung des Entgelts und 1.083 (1.538) Diskriminierungen bei den sonstigen Arbeitsbedingungen. Das Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung wurde 149 (165)mal und die Diskriminierung vor allem bei der Beförderung 743 (1.539)mal angesprochen.

Themenschwerpunkte der Anwaltschaft

Wurde die Gleichbehandlungsanwaltschaft 2002 mehrfach von ArbeitgeberInnen um die Durchführung einer Mediation oder Supervision in verfahrenen betrieblichen Situationen ersucht - Ausgangspunkt war fast immer eine Beschwerde einer sexuell belästigten Frau - und gab es eine steigende Anzahl von Beschwerden männlicher Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Elternkarenz, war im Berichtsjahr 2003 Kopftuch tragende Arbeitnehmerinnen ein besonderes Thema; aus Anlass von Medienberichten gab es die Verunsicherung, welche Haltung zum Kopftuch die "richtige", vom Gesetz gebilligte sei. Die Beschwerden von Frauen, vor allem von Wiedereinsteigerinnen, dass viel seltener Anstellungen ausgeschrieben oder angeboten werden, war ein weiterer Themenschwerpunkt. Massiv gehäuft haben sich im Jahr 2003 sexuelle Belästigungen durch E-Mails am Arbeitsplatz; Beschwerden darüber, dass es offenbar in manchen Firmen zum Arbeitsalltag gehört, von Kollegen pornographische Bilder via E-Mail zu erhalten, sind keine Seltenheit, heißt es im Bericht.

Projekt "betriebliche Gleichstellungsberatung"

Von der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen wurden 2000 bis 2002 zu den einzelnen Tatbeständen des Gleichbehandlungsgesetzes Leitfäden für ArbeitgeberInnen, Betriebsräte und Betriebsrätinnen und ArbeitnehmerInnen erarbeitet, Informationsbroschüren verfasst und Workshop-Design erstellt. Diese werden Unternehmen, die von sich aus an die Anwaltschaft herantreten, zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus kann die Anwaltschaft bei der Initiierung und den ersten Schritten eines betrieblichen Gleichstellungsprojektes beratend zur Seite stehen. Für die Durchführung konkreter Schritte, z.B. von Lohnanalysen oder Gender-Trainings, kann die Anwaltschaft Organisationen mit entsprechendem Gender Know-how nennen, liest man im Bericht.

Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Lichte der EU

Im Juli 2003 startete die Europäische Kommission via Internet eine Konsultation, in der sie die Mitgliedstaaten und andere interessierte Stellen aufforderte, zu einer Kommissionsinitiative für Vereinfachung und Verbesserung der Rechtsvorschriften im Bereich der Gleichbehandlung von Frauen und Männern Stellung zu nehmen. Österreich hat sich für eine Kodifikation der Gleichbehandlungsrichtlinien unter Einbeziehung der EuGH- Rechtsprechung ausgesprochen. Im April 2004 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag, der sich mit der österreichischen Ansicht deckt, angenommen; im Juni 2004 wurde dieser Vorschlag von der Kommission in der Ratsarbeitsgruppe "Sozialfragen" vorgestellt. (Schluss)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz vom 10.10.2005 Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640 e-Mail: pk@parlament.gv.at, Internet: www.parlament.gv.at


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