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Ein Polizist in Chicago beanspruche eine Entschädigung aus dem Nachlass eines von ihm “versehentlich” erschossenen Teanagers, weil er durch diese Fehlhandlung seitdem traumatisiert sein, lese ich im Standard vom 1. Februar 2016.

Ja, die Folgen von Schusswaffengebrauch – vor allem auch im Polizeieinsatz – können Traumatisierungen auslösen – wie andere ungewollte Folgen auch. Und es gibt Berufe, bei denen das Risiko einer Traumatisierung hoch ist: Überall dort, wo man mit Hochstress fertig werden muss, der aus Geschehnissen stammt, welche die eintrainierten Bewältigungsstrategien überschreiten. Aber: Die Behebung von berufsbedingten Traumabelastungen betrifft die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers – keinesfalls aber die “Adressaten” von Diensthandlungen, es sei denn, diese hätten absichtlich oder schuldhaft solche herbeigeführt.

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