Eine freiberufliche Deutschlehrerein am Berufsförderungsinstitut (BFI) der Steiermark will gegen dessen Kopftuchverbot klagen und die Geschäftsführung kontert mit Hinweis, sie stehe zu dem „Neutralitätsgebot“ (lese ich soeben in orf.online).

Ich sehe in dieser Art von Neutralität in religiösen oder anderen weltanschaulichen Fragen einen schweren Rückschritt in der mühsam erkämpften Religionsfreiheit (aber auch Meinungsfreiheit). Religionsfreiheit bedeutet – und das kann nicht oft genug betont werden – die Akzeptanz jedes religiösen Bekenntnisses, besonders jedes staatlich anerkannten, und ebenso die Freiheit, keines zu haben. Die Grenze sollte nur das Strafgesetz sein.

Es ist kein Zeichen von Reife und Gelassenheit, wenn man die religiöse Identität und spirituelle Gesundheit anderer Menschen einschränkt. Eher wäre zu überlegen, wo bestimmte Kleidung funktionell behindert (und dafür Alternativen suchen). Lang herabwallende Spitzenmanschetten, wie sie im Barock getragen wurden, behinderten bei jeglichem Handwerk, sogar fürs Schreiben brauchte man deshalb Profis (oder praktische Hauskleidung). Darauf bin ich gekommen, als solch eine Mode für Frauen in den 1980er Jahren propagiert wurde – und beim Kochen in die Speisen hinein hingen. Daher denke ich beispielsweise immer, wenn ich auf Fotos Männer in traditioneller ungarischer Hirtentracht sehe, daran, welche Tätigkeiten sie mit diesen weiten Ärmeln nicht ausüben können (und daher vermutlich absichtlich gern an andere delegieren).

Wenn man nun beobachtet, wie das BFI Steiermark sich so, nämlich intolerant, positioniert, das BFI Kärnten hingegen gerade umgekehrt, so drängen sich zwei Vermutungen auf: Die eine, dass da jemand seine persönlichen Ressentiments ausleben will, die andere, dass sich jemand bei irgendwem beliebt machen will. Das gleiche gilt auch für die „hohe Politik“. Die Frage, die gestellt werden muss, lautet: Wer hat davon ein Benefit? Und worin besteht dieses?

Zwischen Verbieten und „Net amol ignorieren“ (hochdeutsch: nicht einmal ignorieren) gibt es zahlreiche Variationen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Oder sollen nur militärische und paramilitärische Kopfbedeckungen erlaubt sein? Denn unabhängig von funktionellen Schutzhelmen haben diese nur demonstrative Bedeutung: Sie symbolisieren Einheit und die Macht der Masse – so wie auch die Klerikerkleidungen verschiedener Religionen, auf die die protestantischen Kirchen genau deswegen aus gutem Grund verzichten und nur im liturgischen Kontext gestatten. (Ich trage meine Pfarrerinnenhemden auch nur, wenn ich in offizieller Mission unterwegs bin, damit man weiß, jetzt „bekleide“ ich diese Funktion.)

Aber vielleicht schlummert dahinter auch die Angst, das Kopftuch muslimische Frauen könnte als „Vor-Bild“ Mode machen? Denn auch die vielen Firmen- und sonstigen Abzeichen haben ja auch vielfach Werbecharakter. Für heuer sagen die Modemacher voraus, würden „Statement-T-Shirts“ in Mode kommen:  Leiberln mit markanten Sprüchen. Witzig witzig. Oder nicht? Ich habe auch zwei solche aus den 1990er Jahren, die ich aber nicht mehr trage. Einerseits weil ich nicht mehr hineinpasse, andererseits weil ich meine:

Wir sollten miteinander reden – nicht plakatieren.
Besonders in Zeiten, wo Sprachkompetenz dramatisch abnimmt.