Ein 18jähriger Afghane hat laut Medienberichten gestanden, sein 14jährige Schwester erstochen zu haben – „im Streit“. Ich sage: aus Wut. Das Mädchen war vor einer Woche aus eigenem Entschluss in ein Krisenzentrum des Jugendamtes gezogen, weil es sich daheim eingesperrt gefühlt hätte, nicht hätte fortgehen dürfen und sich nicht mit Freundinnen treffen, und immer hätte eine ältere Schwester als Aufpasserin dabei sein müssen (Salzburger Nachrichten, 19. 9. 2017, Seite 10). Und im Standard vom gleichen Tag lese ich (Seite 9), von einem Ehrenmord spräche man nur, wenn  die Familie (oder ein Großteil davon) hinter dem Tötungsvorsatz stehe.

Als ob das eine Familie zugeben würde! Mir haben Experten gesagt, dass die betreffenden Väter – es gibt ja auch andere! – bewusst jugendlichen Söhnen den Tötungsauftrag geben, weil sie sehr wohl wissen, dass diese im westlichen Europa strafrechtlich begünstigt behandelt werden. In den Heimatländern hingegen werden sie meist freigesprochen – eben weil „Ehrverteidigung“ dort besonderen Respekt genießt – aber das, was mit „Ehre“ gemeint ist, ist im Klartext Gehorsam.

So erklärt die in der Kriseneinrichtung PAPATYA (türkisch für Kamille) für Migrantinnen in Berlin tätige Psychologin Corinna Ter-Nedden die zwei Arten von Ehre: „Namus“ bezeichnet die Ehre der Frauen, nämlich Keuschheit, und durch diese Kontrolle der weiblichen Fortpflanzungsfähigkeit soll die patrilineare Erbfolge gesichert werden. Namus kann leicht verloren werden, weiß die Fachfrau, aber kaum erworben.

Im Gegensatz dazu bedeutet „Seref“ den sozialen Status, das Prestige, das ein Mann genießt, und das umfasst seinen Mut, seine Vertrauenswürdigkeit, seine Großzügigkeit, seine Unabhängigkeit von anderen und seinen Besitz – und seine Fähigkeit, diesen Besitz und seine Familienangehörigen vor Übergriffen Dritter zu schützen. Und dann umfasst Seref auch den Respekt, den ihm seine Familienmitglieder entgegenbringen und die auf diese Weise daran teilhaben. Seref kann man erwerben aber auch verlieren. Kann ein Mann diesen Respekt nicht erlangen, werden ihn auch andere nicht respektieren, daher wird schon früh präventive Kontrolle eingesetzt, um den „kollektiven Ehrverlust“ zu verhüten, Ungehorsam „provoziert“ aus diesem Blickwinkel die Notwendigkeit von Sanktionen und, so schreibt die Expertin, „Aus je weniger Quellen sich demnach Prestige und Status (Seref) speisen lassen, desto zentraler wird die Bedeutung von Namus [ – ]“ und, „Kriminalität der Söhne scheint dabei weniger bedrohlich zu sein, als Ungehorsam der Töchter. Während deren Gewaltbereitschaft mit Wehrhaftigkeit gegenüber Dritten assoziiert wird und noch einen Anklang an traditionelle Männlichkeitsnormen hat, wird ,Respektlosigkeit‘ der Mädchen mit Normenverstoß, Zerfall und sozialem Abstieg verbunden.“ (In: Jens Hoffmann / Isabel Wondrak (Hg.),  „Umgang mit Gewalttätern“, S. 13.)

Es geht also um Normen. Nur: Die Normen der Gewaltverbote in Gesetzen werden durch selbst definiertes bzw. freudig übernommenes sogenanntes „Naturrecht“ – das Recht des Stärkeren (der „blonden Bestie“ heißt es bei Nietzsche in „Zur Genealogie der Moral“) – übertrumpft. Das hatten wir doch schon mal … Ehre als Treue, sprich Gehorsam.

Was fehlt, ist die Ehre der Reue.