Üblicherweise wird unter „Mythos“ eine alte Mär – eine Sage, Legende etc. oder auch eine Person, die darin beispielhaft geworden ist – verstanden. In der systemischen Psychotherapie taucht dieser Begriff hingegen als „Glaubenssatz“ auf, also eine weitgehend irrationale Vorstellung zur Erklärung von unhinterfragten Phänomenen. So gibt es beispielsweise sexuelle Mythen wie „Männer wollen immer nur das eine“ oder „Jede Frau will Mutter werden, und wenn ihr das nicht gelingt, ist sie traurig“. Oder auch der Mythos vom asexuellen Kind – wie auch der Mythos vom total sexuellen Kind. Die kindliche Sexualität ist aber eine andere als die „erwachsene“, das hat der Neurologe und Psychoanalytiker Sándor Ferenczi (1873–1933) in „Sprachverwirrung zwischen dem Erwachsenen und dem Kind“ betont.

Solch ein Mythos ist auch der von den „harmlosen“ Doktorspielen kleiner Kinder. Er entstammt den Bemühungen um die „sexuelle Befreiung des Kindes“ – einem Schlagwort, mit dem der Medienarbeiter Ernest Borneman (1915–1995) nach Scheitern seiner Bemühung, nach der Rückkehr aus der britisch-amerikanischen Emigration in Deutschland eine Karriere als Fernsehdirektor aufzubauen, versuchte, sich autodidaktisch als Sexualforscher zu profilieren. Er stand damit im Geist etlicher Vertreter der sogenannten 68er Bewegung, die im Protest gegen traditionelle Moralvorschriften und Tabus sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern befürworteten. Erst die Publikationen von Erfahrungen vieler Frauen im Zuge der etwa zehn Jahre später entstehenden Selbsterfahrungsgruppen und die soziologischen und psychotherapeutischen Entschlüsselungen zeigten auf, dass hinter „Spielen“ von Kindern, in denen die Genitalien berührt wurden, Wiederholungshandlungen von selbst erfahrenen Übergriffen (von Erwachsenen, aber auch älteren Kindern bzw. Jugendlichen) steckten.

Borneman warnte in etlichen seiner Schriften vor Feministinnen, die die kindliche Sexualität durch Angstmache beeinträchtigen würden und rühmte, dass aus frühzeitigen Erfahrungen besonders erotische Frauen hervorgingen. (Mehr dazu in meinem Buch „Tabuthema kindliche Erotik“, LIT Verlag Berlin.) Wen aber jemand als besonders erotisch empfindet, ist eine subjektive Reaktion (und meist Folge medialer Propaganda) und außerdem eine Bewertung der Person (und damit die Beanspruchung einer Funktion als übergeordneter Juror). Die therapeutische Wissenschaftsliteratur nennt viele dieser als „erotisch“ bezeichneten Eigenschaften und Verhaltensweisen „sexualisiert“. Darunter versteht man ein altersunübliches Verhalten, in dem die Intimitätsgrenzen anderer überschritten, oder die eigenen nicht wahrgenommen bzw. nicht verteidigt werden.

Leider fehlt sexuologisches und therapeutisches Grundwissen in den Berufsausbildungen der Richterschaft – dafür holt man Sachverständige – aber diese erwerben diesbezügliche Kompetenzen, wenn überhaupt, nur in dem (spärlichen) spezifischen Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten (und die sind oft unkritisch parteinehmend, je nachdem von wem die Anbietenden ihre Informationen beziehen). Meine therapeutische wie auch sozialpädagogische Erfahrung besagt, dass Vorschulkinder zwar neugierig schauen, fragen (wenn sie sich trauen und dann oft keine Antwort sondern Redeverbote bekommen), aber nicht greifen – außer wenn sie dazu aufgefordert werden/wurden.

In einem der vielen Seminaren, die ich in den 1990er Jahren für das Innenministerium abhielt, fragte mich ein Kriminalbeamter, was es bedeute, dass ihm ein Schulfreund seines Sohnes in den Schritt gegriffen und dabei „Griaß di!“ (Hochdeutsch: „Ich grüße dich!“) gesagt habe. Ich antwortete: Vermutlich hat ihn jemand aufgefordert, das zu tun – etwa mit „Na und den da begrüßt du nicht?!“ – und das vielleicht sogar lustig gefunden hat, das Kind so zu verwirren. Heute bekommen Volksschulkinder ganz andere Informationen über ihre Handys. So erzählte mir eine Mutter, ihre 7jährige Tochter habe sie verzweifelt gefragt, ob sie wirklich das „Spatzi“ eines Schulkollegen in den Mund nehmen müsse, wie der verlangt habe – „weil alle Frauen täten das“. Das sind keine Doktorspiele – das sind Versuche, sich einerseits Informationen oder andererseits Erfahrungen zu beschaffen, um das Unbekannte oder Unverständliche zu verstehen.

Sobald das „Kind“ – nach EU-Recht unter 18 Jahre alt, eine übermäßig hohe Altersgrenze – selbst Sexualhormonausschüttungen hat, wird dieses Unbekannte am eigenen Leib bekannt, aber deswegen leider oft noch immer nicht verstanden, weil es nicht sinnentsprechend erklärt wird.

Man muss es auch der Richterschaft erklären.