Sie seien von dem 15jährigen Mädchen verführt worden, behaupten die der Vergewaltigung beschuldigten angeblich Jugendlichen, wie sich nunmehr herausstellt aber längst Erwachsene, ein Afghane und einer von zwei Somaliern (weil einer noch flüchtig ist), und außerdem wäre alles freiwillig geschehen.

Das sagen Vergewaltiger immer – und sie glauben es auch.

Ich erinnere an den selfmade Sexualforscher Ernest Borneman, der in seinen „Plädoyers“ für das „Recht der Kinder auf Geschlechtsverkehr mit Erwachsenen“ immer wieder behauptete, kokette Kinder würden erwachsene Männer verführen (mit Quellenangaben nachzulesen in meinem Buch „Tabuthema kindliche Erotik“). Ich erinnere aber auch, dass die (in den jeweiligen heiligen Schriften nicht begründeten) Verhüllungsgebote für Frauen damit argumentiert werden, dass sie mit ihrer Aufmachung Männer verführen würden. Selbst Sigmund Freud verwarf seine ursprüngliche Erkenntnis der sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen durch Erwachsene zugunsten seiner späteren (nämlich nach Protesten der „bürgerlichen Gesellschaft“) These, dies wäre deren Wunschphantasien – möglicherweise eine Schutzbehauptung um seine Klientinnen nicht zu verlieren (die ja mangels eigener Erwerbstätigkeit von ihren Familien finanziert wurden).

Auch in Victor Hugos Roman über den Glöckner von Notre Dame erklärt sich der Priester Frollo seine unbeherrschbare Leidenschaft für die schöne Zigeunerin Esmeralda ähnlich damit, dass sie eine Hexe sein muss – wie hätte sie ihn, den Kirchenmann, sonst so „bezaubern“, d. h. verführen können – und liefert sie seinem Seelenfrieden zuliebe dem Henker aus. Das alles nennt die Psychoanalyse Projektion: Man stülpt das eigene dem anderen über und bekämpft es dort. In der Gerichtsbarkeit nennt man es Schuldvertauschungsagieren („Nicht der Mörder, der Ermordete ist schuld“ – eben selbst schuld, denn was war der, in diesen Fällen sie, zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort?).

Zu diesen Verführungsphantasien zählen auch die Mythen vom Minirock, von erkennbaren Brustknospen, vom Wallehaar … es sind immer sichtbare Details, die angeblich „reizen“, denn mit Berufung auf „Anschauliches“ löst man(n) bei der Zuhörerschaft geistige Bilder aus und damit immer weitere Phantasien und lenkt so von eigener Verantwortlichkeit ab.

Ähnlich verhält es sich mit der angeblichen Freiwilligkeit. Sie lässt sich ebenso wenig beweisen wie ihr Gegenteil – denn selbst wenn die Überlebende noch so verletzt ist, können die Täter immer noch behaupten, sie wäre halt so wild erregt gewesen oder sie hätte sich halt ungeschickt angestellt … Verteidigungsargumente finden sich unzählige und auch findige Verteidiger, mehr oder weniger Mitbeteiligte, Gefühle Abwehrende und auch Professionelle  (aber für letztere ist es ihr Job!).

Vor Gericht ist ein Geständnis ein Milderungsgrund. Den Opfern hilft das allerdings nicht, ihr Trauma zu überwinden. Hartnäckiges Leugnen oder zynische Abwertung des Opfers hingegen verstärkt die Gesundheitsschäden und retraumatisiert und sollte daher als Straferschwerungsgrund gewertet werden.