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Rückblick


"Fiel Mädchen (7) einem Sexualdelikt zum Opfer?"

Rotraud A. Perner
2005

... lautet die reisserische Schlagzeile eines Berichts der NÖN Gänserndorf (29 /2005). Und obwohl über diesem Titel bereits mitgeteilt wird "Pensionist aus Hohenau stellte sich der Polizei. Er gab zu, im Aubad mit einer Siebenjährigen über Nacktbaden und Sex gesprochen zu haben. Vorwürfe der unsittlichen Berührung wies er strikt zurück", beginnt der eigentliche Bericht mit dem Satz "Ein schlimmes Erlebnis SOLL in der Vorwoche ein Kind im Aubad erlebt haben."

Es scheint sich also noch immer nicht ausreichend herumgesprochen zu haben, dass sexuelle Übergriffe auf Kinder trotz der im Wort enthaltenen Silbe "-griffe" nicht allein in Berührungen bestehen, sondern bereits in jeglicher sexueller Anmache und Belästigung: das, was nämlich schädigt, ist vor allem die Konfrontation mit der lüsternen Erregung eines Erwachsenen, die Kinder meist nicht deuten können und die sie daher – und zu Recht – als Bedrohung erleben. Es sollten eigentlich alle wissen, dass die Sexualmündigkeit in Österreich bei 14 Jahren liegt, daher jede sexualisierte Handlung an oder mit Jüngeren bereits als Grenzverletzung im Sinne des Strafgesetzbuchs zu werten ist – also auch das Zeigen von Pornobildern oder das "geile" Erzählen von Sexabenteuern.

In dem zitierten Artikel wird berichtet, der Pensionist habe das siebenjährige Mädchen in ein Gespräch über Nacktbaden verwickelt, zu unzüchtigen Handlungen aufgefordert und unsittlich berührt. In der Sexualwissenschaft heißt solch ein Verhalten "Grooming" (vom englischen "groom" – der Bräutigam): Man richtet sich das Objekt der Begierde als "Braut" zu – zuerst mit vertrauensbildenen Maßnahmen, die langsam zu intensiveren Kontakten gesteigert werden und wo dem Kind, wenn es dann merkt, dass ihm das "Spiel" nicht mehr gefällt und aufhören möchte, gesagt wird "Wieso jetzt auf einmal? Das hat dir doch bisher gefallen? Wer A sagt, muß auch B sagen etc.etc." So werden Kinder, die bekanntlich nicht über die Selbstsicherheit eines Erwachsenen verfügen – und auch Erwachsene verfügen nicht immer darüber! – verwirrt, es werden ihnen Schuldgefühle gemacht und oft schweigen sie dann deswegen, weil sie sich nicht mehr zu helfen wissen.

Das Kleine Mädchen in Hohenau wußte, was zu tun – es hat geredet. Im Artikel heißt es dazu: "Nur Phantasievorstellungen des Mädchens", kommentierte der Pensionist. Diese Ausrede kennen alle, die professionell mit Tätern und Opfern sexueller Mißhandlung zu tun haben! (Nachzulesen auch in meinem Buch "Schuld & Unschuld – Täter und Opfer sexueller Mißhandlung", aaptos Verlag) – genau deswegen machen sich ja viele an Kinder heran, weil sie damit rechnen, einem Kind glaube man ja doch nicht, wenn ein Erwachsener widerspricht. Und: sexuelle Phantasien haben geschlechtsreife Personen – Kinder haben eine andere Art von Sexualität – vorausgesetzt sie sind in ihrer Entwicklung nicht bereits geschädigt, nämlich vor ihrer eigenbestimmten Zeit mit sexueller Anmache konfrontiert, worden.

Deswegen ist es so wichtig, Kindern auf jeden Fall Glauben zu schenken – und nicht durch Formulierungen wie "angeblich" oder "soll" die Täter zu schützen.


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