Üblicherweise denkt man bei mentaler Gewalt an chinesische Geirnwäsche-Folter … oder auch an die geistige Gleichrichtung, wie sie in der Propaganda des Dritten Reichs oder anderen autoritären Staatsformen eingesetzt wurde.

Aber auch in der Politpropaganda findet man Beispiele, wie geistige Inhalte „eingetrichtert“ werden – z. B. wenn auf Plakaten Botschaften in der Ich-Form zur Identifikation verführen sollen. Ich erinnere mich da an SPÖ-Plakate … Gewaltverzichtend wären hingegen Formulierungen wie „Wir setzen uns für … ein“ oder „Wir stehen für …“ – aber da muss man dann auch Inhalt vorweisen können.

Wer anderen etwas einzureden versucht, will damit gedanklichen Gehorsam erzwingen – und sich kritisches Infragestellen ersparen.

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Nein – es geht nicht um das legendäre Bronner-Merz-Qualtinger-Kabarett dieses Namens.

Es geht um Vorurteile.

Wir haben sie alle – und grundsätzlich sind sie auch nicht schlecht. Sie verhelfen uns zu blitzschnellen spontanen Distanzierungen – oder aber auch zu, leider vielfach unberechtigtem, Vertrauen (beispielsweise bei HeiratschwindlerInnen). Sie gehören immer unter Einsatz von Vernunft überprüft – denn sonst bleiben sie Phantasiegebilde. Sie bilden dann oft die Wurzel von Verfolgungsideen – aktiven (Stalking) wie auch passiven (paranoide Wahnvorstellungen).

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Fasching bedeutet Narrenfreiheit – dennoch zeigt sich: Der Schelm ist wie er denkt. Daran musste ich denken, als ich heute, zwei Tage nach dem Opernball, in der Zeitung ÖSTERREICH las: Großer Titel: “Scherz am Opernball wird zu Polit-Eklat”, kleiner Titel: “ORF-Star spottet über FPÖ-Politikerin live im TV” und noch kleiner: “ORF entschuldigt sich halb für Weichselbraun”, denn “In der FPÖ fühlt man sich gemobbt und wittert ein Vorsatzdelikt.”

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Ein Polizist in Chicago beanspruche eine Entschädigung aus dem Nachlass eines von ihm “versehentlich” erschossenen Teanagers, weil er durch diese Fehlhandlung seitdem traumatisiert sein, lese ich im Standard vom 1. Februar 2016.

Ja, die Folgen von Schusswaffengebrauch – vor allem auch im Polizeieinsatz – können Traumatisierungen auslösen – wie andere ungewollte Folgen auch. Und es gibt Berufe, bei denen das Risiko einer Traumatisierung hoch ist: Überall dort, wo man mit Hochstress fertig werden muss, der aus Geschehnissen stammt, welche die eintrainierten Bewältigungsstrategien überschreiten. Aber: Die Behebung von berufsbedingten Traumabelastungen betrifft die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers – keinesfalls aber die “Adressaten” von Diensthandlungen, es sei denn, diese hätten absichtlich oder schuldhaft solche herbeigeführt.

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